Beim zweiten Mal Schlüssel kassiert

BONN · Wenn, wie am Mittwoch geschehen, der gleiche Autofahrer zweimal in einer Nacht stark alkoholisiert erwischt wird, stellt sich die Frage: Hätte die Polizei verhindern können, dass sich der 40-Jährige wieder betrunken ans Steuer setzt?

Frank Piontek von der Polizeipressestelle stellt klar: "Es gab keine Hinweise darauf, dass er wieder fährt." Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten den Mann wegen seiner auffälligen Fahrweise bis zu seinem Haus verfolgt und ihn dort abgefangen. Nachdem bei ihm 2,4 Promille gemessen worden waren, habe man seinen Führerschein kassiert.

"Die Polizei hat zwar schon Möglichkeiten, aber die sind an Voraussetzungen geknüpft", sagt Piontek. Wäre der Mann Wiederholungstäter gewesen oder hätte er durch Äußerungen und Verhalten angedeutet, in dieser Nacht noch einmal Auto zu fahren, hätten die Beamten ihm den Wagenschlüssel abnehmen können. Nachdem er zum zweiten Mal und dann mit drei Promille erwischt worden war, habe man genau das getan, sagt Piontek.

Die rechtlichen Vorgaben seien aber eindeutig, "und die sind auch in Ordnung". Solche Fälle seien zu selten, um eine Änderung dieser Vorgaben zu bewirken. Im Jahr 2010 gab es in Bonn laut Piontek 248 folgenlose Trunkenheitsfahrten, weitere 172 endeten mit einem Unfall.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort