Bauvorhaben am Lehnpütz Wohnen mit Ausblick in Muffendorf

Muffendorf · In der Muffendorfer Hanglage sollen neue Häuser entstehen. Im Lehnpütz fehlt dafür allerdings noch der Kanal - mit Folgen für die Anwohner.

Hinter diesem Törchen sollen acht der zehn neuen Wohnhäuser in Hanglage entstehen.

Hinter diesem Törchen sollen acht der zehn neuen Wohnhäuser in Hanglage entstehen.

Foto: Richard Bongartz

Einer der schönsten Ausblicke über Godesberg bis hin zu den Steinbrüchen des Siebengebirges liegt hinter einem kleinen gusseisernen Tor auf einer geplatteten Terrasse. Das versperrt den Durchgang auf ein großes Wiesengrundstück am Lehnpütz – eins der vielen verwunschenen Gässchen in Steillage. Zwischen der Hohlen und der Steingasse ist also noch Platz für neue Häuser, die nun gebaut werden sollen.

Die Pläne dazu haben auch die Politiker der Bezirksvertretung Bad Godesberg erhalten, die über das ausgewiesene Bauland in ihrer Sitzung am 18. Oktober beraten werden. Zu erkennen sind darin acht Häuser in Zweierreihen auf der Wiese. Auf der anderen Straßenseite nochmals zwei.

Wie es die Verwaltung mitteilt, plant der Bauherr eine „moderate Bebauung, die sich der Umgebungsbebauung im Bereich der Straße Lehnpütz anpasst“. Wobei ein endgültiges Bebauungskonzept allerdings noch nicht vorliege. „Hierüber ist letztlich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu entscheiden“, heißt es aus dem Bauordnungsamt.

Anwohner müssen für Straßenausbau zahlen

Probleme gibt es derzeit aber noch bei der Erschließung: Der Lehnpütz ist an der Stelle nur ein schmaler, asphaltierter und vor allem steiler Weg, der von dichten Bäumen und Büschen gesäumt ist. Dort ist bis heute noch kein Kanal verlegt. „Da im Haushalt der Stadt keine Finanzmittel für den Ausbau der Straße Lehnpütz bereitgestellt sind, hat sich der Bauherr bereit erklärt, den Kanal zu verlegen und dabei die Straße Lehnpütz auf der Grundlage eines Vorausleistungsvertrages erstmalig herstellen zu lassen“, teilt die Stadt mit.

Der Bauherr wolle das Geld dafür erst einmal vorstrecken. Nach den Straßenbauarbeiten erfolge dann eine Abrechnung der Erschließungsmaßnahme durch die Stadt. „Dabei werden alle Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zur Zahlung von Erschließungsbeträgen herangezogen. Dem Bauherrn werden die von ihm vorfinanzierten beitragsfähigen Straßenbaukosten auf die auf seine Grundstücke entfallenden Erschließungsbeiträge angerechnet“, so die Verwaltung. Es wäre unzulässig gewesen, mit dem Bauherren einen städtebaulichen Vertrag zu abzuschließen, „weil durch die Straße Lehnpütz zusätzlich eine hohe Anzahl von Fremdgrundstücken erschlossen wird“.

Der Bauherr hat bereits ein Ingenieurbüro beauftragt, um eine Straßen- und Entwässerungsplanung zu erarbeiten. Die wird im nächsten Schritt dann mit der Verwaltung abgestimmt und kommt dann zur Beschlussfassung in die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Dann geht es auch ums Geld, sprich die mit dem Straßenbau verbundenen Beiträge, die die Anlieger zahlen müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort