Illegal Wohnflächen eingerichtet Noch mehr Ärger um das Hochhaus in Wachtberg

Wachtberg-Niederbachem · Zuerst waren in dem Gebäude große Mängel beim Brandschutz festgestellt worden. Nun wirft der Immobilienverwalter einem Eigentümer vor, illegal Wohnungen eingerichtet zu haben.

 Für Wohnungen im Erdgeschoss des Hauses fehlen laut Verwalter die Genehmigungen.

Für Wohnungen im Erdgeschoss des Hauses fehlen laut Verwalter die Genehmigungen.

Foto: GA

Die desaströsen Zustände des Hochhauses an der Konrad-Adenauer-Straße, die kürzlich öffentlich wurden (der GA berichtete), nehmen ein immer größeres Ausmaß an. Laut eines Schreibens des zuständigen Immobilienverwalters vom 2. Dezember an die rund 20 Wohnungseigentümer, das dem General-Anzeiger vorliegt, werden insbesondere einem Eigentümer schwere Verfehlungen zur Last gelegt. Der soll laut Verwalter, der sich nicht äußern will, wohl „unrechtmäßig“ Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt haben. Wie viele Wohnungen es im Erdgeschoss des Hauses gibt, ist bisher noch unklar. Auf der Fläche befand sich ein Drogeriemarkt, heute ist dort auch ein Wellness-Salon. Wie der Verwalter betont, fehlt der Nachweis der Genehmigung über die Nutzungsänderung, ebenso wie die notwendigen Bauunterlagen. Der Eigentümer der Gewerbefläche war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Auf Anfrage erklärte die Pressesprecherin des Rhein-Sieg-Kreisese, der für die Bauaufsicht zuständig ist: „Mit Blick auf den Brandschutz ist der Schwerpunkt der Bereich, von dem akut die größten Gefahren für das Gebäude ausgehen“. Dabei soll es um die Elektrik und die Entrümpelung des Kellers gehen. Sobald die gröbsten Mängel beseitigen sind, kann die Firma die damit beauftragt wurde, die Gefahren zu überwachen, abgezogen werden. Wie berichtet, war diese Maßnahme nach einem Ortstermin sofort angeordnet worden. Erst dann werde geprüft, ob es illegale Wohnung gebe. „Sollten ungenehmigte Wohneinheiten festgestellt werden, ist zu entscheiden, ob eine nachträgliche Baugenehmigung möglich ist oder nicht“, führte die Sprecherin aus.

Unklarheit hinsichtlich der Rechtsauffassung zum Fall

Für die Frage, wie viele Personen in dem nicht genehmigten Wohnungsbereich leben, sei die Gemeinde Wachtberg zuständig, sagte die Sprecherin. Von Wachtbergs Gemeindesprecherin Margrit Märtens hieß es dazu: Die Verwaltung können erst dann aktiv werden, wenn sie „Mieter“ aus den möglicherweise illegalen Wohnungen melden.

Über diese Rechtsauffassung herrscht allerdings ein grundlegender Dissens zwischen Gemeinde und Kreis. Erst unlängst hatte die Kreissprecherin nochmals betont: „Das Bauaufsichtsamt beseitigt die akuten Brandgefahren, die Gemeinde verhindert die Unbewohnbarkeit des Gebäudes wegen technischer Mängel.“ Carsten Veenker, Bonner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sieht letztendlich sowohl den Kreis als auch die Gemeinde in der Pflicht. So liege die Zuständigkeit für die Bauüberwachung nach der Bauordnung NRW beim Kreis. Dagegen sei die Gemeinde nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW für die Wohnungsaufsicht zuständig. Einer Beschwerde von Bewohnern bedarf es dabei aus Sicht des Anwalts nicht. Die Gemeinde könne tätig werden, „sobald ihr Anhaltspunkte für eine Verwahrlosung oder einen Missstand von Wohnraum bekannt sind“.

Trotz Ungereimtheiten liegt kein Anlass zu polizeilichem Handeln vor

Darüber hinaus gibt es weitere Vorwürfe gegen den Eigentümer, der den Umbau vorgenommen haben soll. Ein anderer Eigentümer versichert, dass ein Familienmitglied des Mannes immer am Ende  jedes Monats in einem schwarzen Audi vor dem Hochhaus vorfahre und anschließend „die Miete in Cash einsammelt“. Zudem gibt es Gerüchte, dass der Eigentümer  Handwerksaufgaben bei Personen in Auftrag gegeben hat, „die vermutlich schwarz arbeiten und vielfach seine Mieter sind“. Somit könnte es auch eine strafrechtliche Relevanz geben. Der Bonner Polizei liegen zu den Anschuldigungen „bislang keinerlei Erkenntnisse vor“, sagte Polizeisprecher Frank Piontek.

Von dem möglicherweise unrechtmäßigen Umbau scheinen auch die übrigen Eigentümer des Hochhauses betroffen zu sein. Laut Schreiben des Verwalters solle dadurch Feuchtigkeit in das Mauerwerk eingedrungen sein. Weiteres Ungemach dürfte auf die Eigentümer zukommen, weil nach Aussage des Verwalters nicht bekannt ist, wie Hoch die Rücklagen für die Instandhaltung des Gebäudes sind. In diesen Topf zahlen alle Eigentümer ein. Geklärt werden soll dies auf einer Eigentümerversammlung am 19. Dezember. Auf der dürften zudem die Kosten für die vom Rhein-Sieg-Kreis angeordnete permanente Brandsicherheitswache eine Rolle spielen. Ein Eigentümer schätzt die Kosten dafür auf rund 15 000 Euro monatlich. Auch die müssten von allen Eigentümer gezahlt werden.

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