Anästhesistin aus Bad Godesberg Tödliche Narkose: Prozess gegen Ärztin im August

BAD GODESBERG · Im Falle der 65-jährigen Anästhesistin aus Bad Godesberg, gegen die zum wiederholten Male wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, hat das Amtsgericht Bonn jetzt das Hauptverfahren eröffnet.

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zugelassen. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht wurde für zunächst drei Sitzungstermine Ende August terminiert.

Der Angeklagten wird fahrlässige Tötung und Aussetzung zur Last gelegt. So soll sie dafür verantwortlich sein, dass am 12. August 2009 eine 66-jährige Patientin die Vollnarkose in der Gemeinschaftspraxis nicht überlebte.

Der Ärztin werde vorgeworfen, "die Patientin nach Beendigung der Operation weder selbst überwacht noch für die Überwachung speziell eingearbeitetes anästhesiologisches Assistenzpersonal eingesetzt zu haben", heißt es in der Anklageschrift. Sie habe auch nicht verhindert, dass die Patientin in ein reguläres Patientenzimmer statt in einen speziell eingerichteten Aufwachraum verlegt worden sei. Im Zuge der Reanimation der Frau soll die Ärztin erneut pflichtwidrig gehandelt haben: "Die Patientin erlitt einen hypoxischen Hirnschaden und verstarb später im Krankenhaus", teilt das Landgericht mit.

Der von der Staatsanwaltschaft weiterhin erhobene Vorwurf der "Aussetzung" gründet sich darauf, dass die Angeklagte zwecks Reanimation der Patientin den Operationssaal verlassen und auch das dort tätige Personal hinzugerufen haben soll. Sie habe in dieser Phase pflichtwidrig nicht für eine Kontrolle eines weiteren, bereits narkotisierten Patienten Sorge getragen.

Während jener Patient den Vorfall überlebte, wird die Bad Godesberger Ärztin nun auch auf andere Weise von der Vergangenheit eingeholt: So waren unter ihrer Obhut 1994 ein vierjähriges Kind und 2007 eine 44-jährige Frau zu Tode gekommen. Beide Fälle hatten zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung geführt, waren allerdings wegen einer zwischenzeitlichen Namensänderung der Ärztin vom Gericht nicht miteinander in Verbindung gebracht worden.

Während die Ärztin per Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein seit Anfang des Jahres keine Kassenpatienten mehr behandeln darf, ist sie weiterhin im Besitz ihrer Approbation. Die Ärztekammer Nordrhein und die Bezirksregierung Köln hatten angekündigt, vor Prüfung des Entzugs das laufende Strafverfahren abwarten zu wollen.

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