Missverständnisse nach Restaurantbesuch Streit um hohe Strafe wegen Falschparkens in Mehlem

Mehlem · Mit einer unschönen Überraschung hat für Karl Waldschütz das Abendessen beim Portugiesen am Mehlemer Bahnhof geendet. Er ahnte nicht, dass sein Parkplatz dort gebührenpflichtig war. Am Ende musste er 94,42 Euro auf den Tisch legen.

 „Anliegerverkehr frei“: Das Schild irritierte Karl Waldschütz. Er dachte, dahinter höre der gebührenpflichtige Parkplatz auf.

„Anliegerverkehr frei“: Das Schild irritierte Karl Waldschütz. Er dachte, dahinter höre der gebührenpflichtige Parkplatz auf.

Foto: Axel Vogel

Zwei Euro hätte er zahlen müssen. So bekam er aber ein Knöllchen und legte Einspruch ein. Durch Missverständnisse beim folgenden Schriftverkehr musste der Rentner aus Villip nun 94,42 Euro auf den Tisch legen.

Der Besuch im Restaurant Portugal war im Juni 2018. Waldschütz fuhr mit seinem Wagen auf die Parkplätze hinter dem Verkehrsschild „Anliegerverkehr frei“. Er sagt: „Ich war der Annahme, dass hier der gebührenpflichtige Teil des Parkplatzes der Deutschen Bahn endet. Das Schild legt diese Annahme nahe. Ich erhielt jedoch eine Zahlungsaufforderung über 32 Euro.“

So schrieb der Wachtberger die zuständige Firma Contipark an und erhielt die automatische Antwort, dass der Vorgang angehalten und die Zahlungsfrist vorläufig aufgehoben sei. Man bitte um etwas Geduld. „Nach fünf Monaten Geduld und keiner Antwort kam eine Mahnung“, sagt Waldschütze. Er habe an die angekündigte ausstehende Antwort erinnert. „Daraufhin wurde der Vorgang an das Inkasso-Unternehmen Infoscore abgetreten und mir schließlich mit Pfändung gedroht. Von zwei Euro Parkgebühr auf 94,42 Euro, teures Essen“.

Der Gast zahlte zähneknirschend, schuldig habe er sich aber nicht gefühlt. Als Rentner stünden ihm nach Abzug der Festkosten noch knapp 300 Euro pro Monat zum Leben zur Verfügung. Strafzettel könne er sich da nicht leisten, so zahle er eigentlich immer Parkgebühren. Jetzt hoffe er, sein Geld zurückzuerhalten.

Die Berliner Firma Contipark Parkgaragengesellschaft hat nach eigener Aussage die Angelegenheit von ihrem „Kunden-Servicecenter“ prüfen lassen. Demnach sei das „Durchfahrt verboten“-Schild so zu lesen, dass Anlieger, zu denen auch Restaurantgäste zählen, passieren dürfen. „Die Entgeltpflicht des Parkplatzes wird davon in keiner Weise berührt“, teilt die Contipark-Presseabteilung auf GA-Anfrage mit. Nach deren Erachten liege keine missverständliche Beschilderung vor.

Waldschütz habe nach seinem Einspruch eine automatische Eingangsbestätigung erhalten, „in der er davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Zahlungsfrist bis zur Bearbeitung seines Einspruches aufgehoben ist. Dies ist ein übliches Verfahren, das dazu dient, dass den Kunden für die Dauer der Bearbeitung ihres Einspruches keine Kostennachteile entstehen“, so das Unternehmen. „Der Kunde wurde von unserem ,Kunden-Servicecenter' am 31. Oktober 2018 schriftlich darüber informiert, dass sein Einspruch abgelehnt worden ist.“

Wobei Waldschütz von diesem Brief nichts weiß, wie er erklärt. Contipark: Da er auf dieses Schreiben nicht reagiert habe, sei ihm die Mahnung zugeschickt worden. „Auch auf diese hat der Kunde nicht reagiert.“ Deshalb sei am 15. Januar das Inkassounternehmen eingeschaltet worden. „Die dadurch angefallenen, höheren Kosten hätte der Kunde also durch ein rechtzeitiges Reagieren vermeiden können“, lautet die Ansicht in Berlin.

Portugal-Wirt Luis Correia hat schon fünf-, sechsmal den Fall gehabt, dass seine Gäste ein Knöllchen über 32 Euro bekommen haben. Die ersten Plätze hinter besagtem Verkehrsschild seien in der Tat zu bezahlen. Wenn ein Kunde dort hält, „sage ich meistens Bescheid, er soll weiter durchfahren“. Denn vor seinem Restaurant gebe es Stellflächen, die nichts kosten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort