Notarzt ohne Martinshorn war schuld Stadt Bonn zahlt nach Kollision mit Privatwagen

RÜNGSDORF/BONN · Ein wirtschaftlicher Totalschaden war ein Kleinwagen nach einem Zusammenstoß mit einem Notarztwagen auf der B9 in Bad Godesberg. Die Halterin des Wagens hat daraufhin das Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn auf die Zahlung von Schadensersatz verklagt. Vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts ging es jetzt um die Frage, ob die Stadt die geforderten 3200 Euro zahlen muss.

Am Abend des 5. Dezember 2011 hatte ein Mann mit dem Kleinwagen die B9 gekreuzt, um an der Tankstelle am Kapellenweg zu tanken. Beim Überqueren der Bundesstraße war jedoch von rechts ein Notarztwagen mit etwa 70 Stundenkilometern herangerauscht und mit dem Kleinwagen zusammengestoßen. Dessen Fahrer hatte angegeben, den 5er-BMW des Notarztes nicht gesehen zu haben, da dieser durch die vor der roten Ampel wartenden Linksabbieger auf der B9 für ihn verdeckt gewesen sei.

Wie sich herausstellte, war der Notarzt nach einem absolvierten Einsatz unterwegs zum nächsten Notfall in Beuel. Für den Prozess entscheidend war, dass der Notarztwagen zwar das Blaulicht an-, das Martinshorn jedoch gerade ausgeschaltet war - wohl um einen Funkspruch verstehen zu können. Das hatte zur Folge, dass der Wagen keine Sonderrechte mehr hatte und der Fahrer daher in den Augen der Richter die Hauptschuld an dem Unfall trägt.

Wie vom Gericht vorgeschlagen, wurde schließlich ein Vergleich geschlossen, der allerdings noch widerrufen werden kann: Die Stadt zahlt 75 Prozent der geforderten Schadensersatzsumme. Da bereits 1000 Euro gezahlt wurden, müssen noch weitere 1400 Euro überwiesen werden.

Allerdings muss die Klägerin noch klären, ob ihre Versicherung mit dem Vergleich einverstanden ist: Soll die gütliche Einigung halten, muss die Versicherung auch 25 Prozent des Schadens von insgesamt 20.000 Euro an dem Notarztwagen übernehmen.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 341/12

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