Gericht entscheidet Schüler muss mit Mädchen schwimmen

BONN · Um ihrem zwölfjährigen Sohn den Anblick seiner Mitschülerinnen in Badekleidung zu ersparen, zog ein muslimisches Elternpaar aus Bonn vor das Kölner Verwaltungsgericht und beantragte für seinen Sprössling die Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht im Nicolaus-Cusanus-Gynasium.

Doch die Richter lehnten den Eilantrag ab und bestätigten damit einen Bescheid, den die Schule zu Beginn des neuen Schuljahres erlassen hatte.

Das teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Dem Gerichtsbeschluss zufolge hatten die Eltern des Jungen, der nun die 7. Klasse besucht, erklärt, es sei mit ihren islamischen Glaubensgrundsätzen nicht vereinbar, dass ihr Sohn beim koedukativen Schwimmunterricht dem Anblick der Mädchen im Badeanzug ausgesetzt sei.

Das aber zog beim Gericht nicht. Wie Gerichtssprecher Raimund Schommertz mitteilt, hätten die Eltern nicht nachvollziehbar erklärt, wieso gerade die Teilnahme des Jungen am Schwimmunterricht den religiösen Vorschriften der Familie widerspreche. Denn schließlich nehme der Zwölfjährige auch am gemeinsamen Sportunterricht teil, wo seine Mitschülerinnen ebenfalls leicht bekleidet seien.

Für das Gericht steht laut Schommertz fest: Angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags ist die Teilnahme am Schwimmunterricht zumutbar. Im Übrigen sei der Schüler dadurch keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag, wo er ebenfalls immer wieder leicht bekleideten weiblichen Wesen begegne. Außerdem müsse die Schule mit getrennten Umkleiden Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit vermeiden.

Wie die Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde erklärte, war sie in den Fall eingeschaltet - wie immer wieder in Fällen, in denen es um das Spannungsverhältnis zwischen Schule und Glaubenssätzen geht. Die Eltern können gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.

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