Ingenieurbüro untersucht Mehlemer Bach Risikomanagement soll früher als geplant stehen

GODESBERG/WACHTBERG · Die sogenannten Hochwasserrisikomanagementpläne, in denen konkrete Maßnahmen festgeschrieben werden, um künftige Überflutungen zu verhindern, werden vielleicht doch früher als 2015 fertiggestellt. In dieser Hinsicht zeigen sich Stadt Bonn und Gemeinde Wachtberg zuversichtlich - und setzen sich gleichermaßen bei der Bezirksregierung dafür ein.

Doch was wurde bisher getan, um künftig Überflutungen zu verhindern, wie sie sich am 3. Juli 2010 und am vergangenen Donnerstag auf Stadt- und Gemeindegebiet ereigneten? Die Stadt Bonn zum Beispiel habe vor einiger Zeit ein Ingenieurbüro beauftragt, den Mehlemer Bach unter die Lupe zu nehmen, sagt Hendrik Walther, Leiter Stadtentwässerung im Tiefbauamt. Dieses soll "nach hydrologischen Lösungsmöglichkeiten suchen". So beleuchten die Ingenieure unter anderem die Frage, ob man den Bachlauf verlegen, entlang des Gewässers weitere Retentionsflächen einrichten oder einen Deich errichten könnte.

Das Büro ist nicht nur in Bad Godesberg unterwegs. "Wir haben darum gebeten, dass es auch unser Gebiet untersucht", sagt Wachtbergs Bürgermeister Theo Hüffel. Wann die Ingenieure fertig sind, steht bereits fest: Schon vor dem verheerenden Unwetter in der vergangenen Woche habe man angekündigt, "dass wir der Bezirksvertretung Bad Godesberg die Ergebnisse im September vorstellen werde", sagt Walther. Diese seien eine wichtige Grundlage für die Hochwasserrisikomanagementpläne.

Auch in Wachtberg sei in der Vergangenheit einiges geschehen, sagt Hüffel. So habe man den Bach an bestimmten Stellen verbreitert, sein Bett gesäubert, zwei neue Retentionsflächen an der Grube Laura und der Austraße geschaffen und Bepflanzungen entfernt. Außerdem sei das Geländer unter anderem an der Brücke an der Mehlemer Straße "klappbar gemacht worden. Das hat sich bewährt".

Denn so habe das Wasser darüber hinweg fließen können. Dem Wunsch nach einem Hochwasser-Schutzbecken könne man als Gemeinde nicht einfach so nachkommen. So müsse zunächst geprüft werden, wie groß und an welcher Stelle ein solches gebaut werden könne. Das müsse in Zusammenarbeit mit Stadt, Kreis und Bezirksregierung erfolgen.

Es sei klar, dass "die öffentliche Hand die Aufgabe hat, Maßnahmen zu ergreifen", sagt Walther. Dennoch aber dürfe man auch die Verantwortung der Eigentümer nicht vergessen. Durch die Unterschutzstellung des Mehlemer Baches vor einigen Monaten und die nun erlassene Überschwemmungsgebietsverordnung habe man "schwarz auf weiß, dass man in einem Überschwemmungsgebiet wohnt". Auch wenn es niemand gerne höre: Man sei verpflichtet, individuelle Maßnahmen durchzuführen.

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