Stadtverwaltung soll Auskunft zu weiteren geplanten Kreisverkehren geben Plittersdorfer Kreisel wird ab Januar gebaut

Bad Godesberg · Was ist aus den Plänen für mehrere Kreisverkehre geworden? Das möchten die Urheber einer Einwohnerfrage wissen, die am kommenden Mittwoch in der Bezirksvertretung verhandelt werden soll.

Ihre Frage hat inzwischen in einem ganz speziellen Fall eine Antwort der Verwaltung produziert, die viele Autofahrer interessieren dürfte: Mit dem Bau des Kreisverkehrs im Plittersdorfer Ortskern soll laut Stadtverwaltung Mitte Januar begonnen werden.

Konkret sind es neun Knotenpunkte, an denen Kreisel in Rede stehen oder standen, und zu deren Bearbeitungsstatus die Verwaltung nun Stellung nehmen soll. Im einzelnen handelt es sich um die Kreuzungen Ubier/Mittel-/Goten-/Plittersdorfer Straße; Rüngsdorfer Straße/Friedrichallee; Friesdoefer/Weißenburgstraße; Bernkasteler-/Annaberger/Servatiusstraße; Albertus-Magnus-/Zander-/Max-Planck-Straße; An der Nesselburg/Meckenheimer Straße; Hochkreuzallee/Ürziger/Südstraße; Drachenburg-/Ellesdorfer/Mallwitzstraße; Wurzer-/Viktoriastraße.

Zudem möchten die Bürger wissen, warum bei Aufstellung des Prioritätenprogramms die nachfolgend genannten Kreuzungen nicht berücksichtigt wurden: Gotenstraße/Kennedyalle; Theodor-Heuss-/Zanderstraße; Ellesdorfer/Mehlemer Straße sowie Hochkreuzallee/Martin-Luther-Allee/Godesberger Straße.

Verwaltung: Kreuzungsumbau zurzeit nicht vordringlich

Vor nunmehr fast neun Jahren habe der Hauptausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines Prioritätenprogramms für den Bau von Kreisverkehrsplätzen beauftragt, argumentieren die Bürger. Seinerzeit seien drei Kreisverkehrsplätze als "vordringlich" eingestuft worden - realisiert wurde keiner.

Das soll sich laut Stadtverwaltung nun bis Juni ändern, wenn nämlich die Fertigstellung des Plittersdorfer Kreisels geplant ist. Insgesamt, so die Stadt in ihrer Stellungnahme, werde der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren wegen der allgemeinen Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zurzeit nicht vordringlich behandelt.

Maßgeblich hierfür sei insbesondere, dass die Errichtung von Kreisverkehren entgegen früherer Ankündigungen erst ab einer "Bagatellgrenze" von 200 000 Euro Baukosten vom Zuschussgeber gefördert werde, so die Verwaltung.

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