Medizintourismus Liste mit Namen von Kurzzeit-Vermietern

BAD GODESBERG · Die Liste, die zwischen den Bezirksvertretungsunterlagen auf den Tischen der Godesberger Mandatsträger lag, hat es in sich: Namen, Adressen und Telefonnummern von Wohnungseigentümern sind hier genannt, die im Verdacht stehen, ihre Wohnungen hotelmäßig zu vermieten.

"Hinweise aus der Bevölkerung" sind laut Bürger Bund Bonn (BBB) und "Die Godesberger" in die Auflistung eingeflossen, die einem Antrag der beiden Wählergemeinschaften beigefügt war. Der schwer zu fassende Graumarkt der Kurzzeit-Vermietung hat damit konkrete Namen und Adressen bekommen.

Ob diese auch Inhalt eines politischen Beschlusses sein dürfen, da gingen die Meinungen in der Bezirksvertretung auseinander. Monika Heinzel (Grüne) warf Marcel Schmitt (BBB) "Blockwart-Mentalität" vor. Der entgegnete: "Wir haben nur ganz klar benannt, welche Häuser und Wohnanlagen betroffen sind." Bürger, die selbst von den Auswüchsen des Medizintourismus in ihrer Nachbarschaft betroffen sind, signalisierten von den Zuschauerbänken ihre Unterstützung.

"Die Verwaltung muss den Sumpf trockenlegen. Es werden immer mehr Büros als Wohnungen vermietet", sagte Ulrich Hauschild (FDP). Auch dafür nennt die Liste Verdachtsfälle. So seien in zwei der genannten Immobilien mutmaßlich je 600 und 250 Quadratmeter Gewerbefläche in Ferienwohnungen umgewandelt worden. "Die Anlage zum Antrag beweist, dass es auch deutsche Vermieter sind, die ihre Wohnungen kurzzeitig vermieten", stellte Lutz Beine (SPD) fest. Philipp Lerch (CDU) wollte das Anliegen der Antragsteller in der Sache zwar unterstützen, nicht aber eine nicht überprüfbare Namensliste mit verabschieden. So ging es letztlich der Mehrheit der Bezirksverordneten. Der ursprünglichen Textfassung des Antrags stimmten nur Bürger Bund, Die Godesberger und FDP zu. Damit ist die Liste allerdings nicht vom Tisch. Weil die Verwaltung Kenntnis von den Verdachtsfällen habe, müsse sie automatisch handeln, stellte Hauschild klar.

Kritik gab es in der Sitzung noch einmal an der Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung im Stadthaus, für die 1,75 Stellen veranschlagt sind. "Wir hätten uns mehr Personaleinsatz gewünscht", sagte Schmitt. Zu tun gibt es jetzt genug: Die Bezirksvertretung beauftragte den Oberbürgermeister als Verwaltungschef einstimmig, bei Vorliegen von Hinweisen auf eine Zweckentfremdung oder auf die rechtswidrige Nutzung von Wohnraum Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Am 19. August soll die Verwaltung in der Bezirksvertretung berichten, was ihre Untersuchungen ergeben haben und Zahlen nennen.

Zweckentfremdung

Zum Schutz und Erhalt von Wohnraum gilt in Bonn eine Zweckentfremdungssatzung, die Leerstand, Umnutzung oder Abbruch verhindern soll. Seit der letzen Änderung im Oktober 2014 fällt auch gewerbliche Kurzzeitvermietung unter die Zweckentfremdungssatzung. Sie greift bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten, nicht bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

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