Bürger Bund Bonn Kritik an Bauvorhaben an der Mainzer Straße

Mehlem · Das Bauvorhaben an der Mehlemer Straße 265 stößt nicht nur bei den Grünen auf Kritik: Nun hat es auch den Bürger Bund Bonn (BBB) auf den Plan gerufen.

In einem Antrag, der in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung auf der Tagesordnung steht, fordert der BBB, dass die Stadt dem notwendigen Grundstückstausch mit dem Investor erst dann zustimmt, wenn der "Bauherr seine beabsichtigte Planung angemessen reduziert".

Wie berichtet, sollen auf dem Grundstück sechs Häuser mit insgesamt 17 Wohnungen entstehen. Die Stadt hat die Bauvoranfrage bereits positiv beschieden, die Politiker haben eigentlich kein Mitspracherecht. Denn für das Areal muss kein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, die Verwaltung beurteilt die Pläne lediglich danach, ob sich die Gebäude in die Umgebung einpassen.

Ist das nach Meinung der Stadt der Fall, darf der Investor bauen. An einem Punkt aber können die Politiker mitreden: Um das neue Areal erschließen zu können, muss der Stichweg zwischen Mainzer Straße und Im Vogelsang ausgebaut werden. Dafür müssen Stadt und Investor ein Grundstück tauschen.

Und bei diesem Handel müssen die Politiker einbezogen werden und zustimmen. Diese Möglichkeit zur Mitsprache will der BBB nun wahrnehmen. "Nach hiesiger Auffassung ist das Vorhaben nicht mit dem örtlichen Baurecht vereinbar", heißt es in der Begründung des Antrags.

"Die im Planrecht festgesetzten Baufluchtlinien und Bautiefen werden - entgegen der Auffassung des Oberbürgermeisters - nicht nur geringfügig, sondern erheblich überschritten." Hinzu komme, dass die geplante Geschosszahl (Sockel-, erstes und Staffelgeschoss) sich nicht in die Umgebung einfüge. Das Umfeld zeichne sich durch eine eingeschossige Bebauung mit Walm- oder Satteldächern aus.

Da die Stadt eventuell Schadensersatz zahlen muss, wenn sie den positiven Bescheid zurückzieht, sei der Grundstückstausch die einzige Möglichkeit, um noch schadlos Einfluss auf das Projekt an der Mehlemer Straße zu nehmen. "Ohne das städtische Schlüsselgrundstück wäre die Erschließung des mittleren Vorhabenteils nicht gesichert. Eine abschließende Baugenehmigung könnte nicht erteilt werden", argumentiert der Bürger Bund.

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