Strafverfahren nach "Spionagevorwürfen" Kirchenstreit beschäftigte auch die Staatsanwälte

BAD GODESBERG · Die Staatsanwaltschaft Bonn hat ein Strafverfahren gegen zwei Personen gegen Geldauflagen eingestellt. Beide sollen Erkundigungen über die Vermögensverhältnisse von Urhebern einer Internetseite eingeholt haben und sich dabei unlauterer Methoden bedient haben. Die Betreiber setzen sich im Netz intensiv und ablehnend mit der vom Erzbistum Köln betriebenen Fusion der drei Bad Godesberger Pfarrgemeinden auseinander.

Der scharfe Ton, der auf der Seite zuweilen angeschlagen wurde, fand nicht nur Anhänger. Als beleidigend hatten manche persönliche Provokation etwa Verantwortliche und Mitglieder der offiziellen Kirchengremien empfunden. Einem solchen, nämlich dem Pfarrgemeinderat in Sankt Marien und Sankt Servatius, hatte als Vorsitzender auch einer der Protestblogger angehört - bis er Anfang 2011 im Zorn über die Entwicklung der Kirche in Bad Godesberg die Brocken hinwarf und sein Engagement ins Internet verlagerte. Seine Ehefrau hatte hingegen ihr Ehrenamt als Mitglied im Kirchenvorstand behalten.

Dort aber stand alsbald die Frage im Raume, wie der publizistischen Neigung der Protestgruppe und ihrer Darstellung der Dinge zu begegnen sei. Schließlich beauftragten im Sommer 2011 Mitglieder des Kirchenvorstandes eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung, inwieweit wegen womöglich falscher oder ehrverletzender Inhalte rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Internetseite Aussicht auf Erfolg hätten. Später bekräftigten auch das Generalvikariat und ein Mehrheitsbeschluss des Kirchenvorstands diesen Schritt, ohne dabei weiteren Einfluss auf die Recherche zu nehmen.

Den Verdacht, dabei rechtswidrig gehandelt zu haben, konnten die Aufragnehmer offenbar nicht gänzlich widerlegen. Dabei hätten sie - auch dies geht aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor - ihre Informationen ohne weiteres auch auf unverfänglichem Wege erhalten können.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund entschied sich die Behörde dafür, von einer weiteren Fortsetzung des Verfahrens abzusehen. Statt dessen soll einer der Beschuldigten 1000 Euro, der andere 500 Euro als Auflage an die Staatskasse zahlen. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied des Kirchenvorstands, welches die beiden beauftragt haben soll, wurde ohne Auflagen eingestellt. Hier wertete es die Staatsanwaltschaft im Sinne des Beschuldigten, dass er die Sache bedauere und seine Bereitschaft erklärt habe, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen.

"Es kann erwartet werden, dass der Beschuldigte durch das bisherige Verfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist", schreibt die Staatsanwaltschaft und konstatiert: "Der Tat lagen bereits länger andauernde Streitigkeiten innerhalb der Kirchengemeinde zugrunde". Nur kurz, und doch vielsagend äußerte sich gestern Oberstaatsanwalt Fred Apostel mit den Worten: "Das kommentiere ich nicht". Das vom 15. Februar datierte Schreiben der Staatsanwaltschaft haben die Internetblogger erst in der laufenden Karwoche öffentlich gemacht.

Aus Kreisen der Kirchengremien verlautet derweil die Vermutung, dies sei ein Versuch, kurz vor Ostern in der Gemeinde "Stimmung zu machen". Die Betreiber der Homepage wollen mit der Angelegenheit weiter die Justiz beschäftigen und gegen die Pfarrgemeinde nun zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, Gemeindevertreter hatten bereits in der Vergangenheit betont, in die Einzelheiten der Recherche nicht involviert gewesen zu sein.

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