Gnädige Richterin vergibt Bewährungstrafen Junges Duo wird rückfällig und raubt Kiosk aus

BONN · "Da muss man sich schon fragen: Haben sie nichts dazugelernt?" Auf den Punkt brachte es Tanja Moll, die vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichts. Gerichtet waren diese Worte an zwei Räuber (17 und 20), die sich trotz ihres jungen Alters bereits zum zweiten Mal für einen bewaffneten Überfall vor Gericht verantworten mussten.

Anfang Februar raubten die beiden in Bad Godesberg einen Kiosk mit Poststelle aus - und dies, nachdem sie im Mai 2011 mit zwei Komplizen einen Drogeriemarkt überfallen hatten. Damals erbeuteten die insgesamt vier Räuber knapp 3000 Euro, doch die Polizei erwischte sie auf der Flucht.

Die folgenden Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit überstanden die Freunde auch. Doch nun der Rückfall: Obwohl der 17-Jährige, der bei der ersten Tat gerade einmal 14 Jahre alt war, keine finanziellen Sorgen hatte, war er es, der in beiden Fällen mit einer ungeladenen Pistole die Angestellten bedrohte. Von Schulden geplagt wurde nur der 20-Jährige, der beim Überfall auf den Kiosk Schmiere stand. Mit einer Stange Zigaretten und mindestens 1600 Euro Bargeld suchten die Räuber das Weite. Doch auch diesmal kamen sie nicht weit: Eine Schwester des 20-Jährigen, die in der Nähe des Kiosks als Verkäuferin arbeitete, hatte die Täter beobachtet.

Als sie in ihrer nahegelegenen Wohnung einen Rucksack mit einer Waffe und Zigaretten fand, war der jungen Frau klar, dass ihr Bruder in die Sache verwickelt war. Nachdem sie ihn zur Rede gestellt hatte, stellte sich das Räuberduo der Polizei. Während der 17-Jährige seinen Beuteanteil an den Kioskbetreiber zurückgab, hatte der Ältere das Geld bereits zur Begleichung von Schulden ausgegeben.

Diesmal erhielt der 17-Jährige wegen schwerer räuberischer Erpressung eine Jugendstrafe von 21 Monaten. Diese wurde noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, unter anderem, weil er bereits mit einer Psychotherapie begonnen hat. Diese muss er nun fortführen und eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro an den Verein Ausbildung statt Abschiebung zahlen.

Der 20-Jährige muss sich eine Bewährung in den kommenden sechs Monaten erst verdienen (Vorbewährung). Er wurde zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Im Gegensatz zu seinem Komplizen hatte er vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Der Grund: Nach dem Überfall hatte er noch einen seiner Brüder bedroht und versucht, ihn zu erpressen. Der junge Mann muss nun monatlich 25 Sozialstunden ableisten und sich um einen Ausbildungsplatz kümmern, wenn er den Gang ins Gefängnis verhindern will.

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