Gestaltungssatzung für Bad Godesberg In der Innenstadt sollen strengere Regeln für Werbung gelten

BAD GODESBERG · Die Werbe- und Gestaltungssatzung für Bad Godesberg hat die erste Hürde genommen. In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung sprachen sich die Politiker mehrheitlich für das Papier aus, in dem Vorgaben für eine einheitliche Gestaltung der Innenstadt enthalten sind.

 Der Werbeaufsteller des Friseurladens ist in fremder und deutscher Sprache beschriftet. Wie er künftig gestaltet werden und wie groß er sein kann, regelt nach Wunsch der Bezirksvertretung bald die Gestaltungssatzung. Dort ist auch festgehalten, ob und wo er aufgestellt werden darf.

Der Werbeaufsteller des Friseurladens ist in fremder und deutscher Sprache beschriftet. Wie er künftig gestaltet werden und wie groß er sein kann, regelt nach Wunsch der Bezirksvertretung bald die Gestaltungssatzung. Dort ist auch festgehalten, ob und wo er aufgestellt werden darf.

Foto: Stefan Knopp

Die Satzung enthält zum Beispiel Maßgaben für Markisen, Werbemaßnahmen, die Bestuhlung der Außengastronomie oder die Fassadengestaltung. Sie soll zunächst bis 2018 gültig sein, dann soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen und eventuell nachjustieren. Abgelehnt wurde der Vorschlag des Bürger Bunds Bonn (BBB), eine Bürgerversammlung durchzuführen, bevor die Satzung erlassen wird. Zwar waren die anderen Politiker grundsätzlich damit einverstanden, um die Einführung der Satzung aber nicht zu verzögern, soll die Versammlung erst nach dem Erlass stattfinden.

Bevor aber der Rat am 2. Februar eine endgültige Entscheidung trifft, soll die Verwaltung auf Wunsch des Godesberger Gremiums prüfen, ob ein Absatz über die Koblenzer Straße aufgenommen werden kann. Denn, so Philipp Lerch (CDU): An der „Ko“ würden Tische und Stühle der Außengastronomie teilweise innerhalb der Baumbeete platziert. Diese sollten für die „Gastro nicht exzessiv genutzt werden dürfen“. Zum einen störe es die Kommunikation, zum anderen sei es für die Bäume „nicht förderlich“.

Außerdem ging es erneut um einzelne Läden, die ausschließlich in fremder Sprache beschriftet sind. Ob man mit der Satzung darauf Einfluss nehmen könne, dass die Läden künftig auch auf Deutsch beschriftet werden, wollte Monika Heinzel (Grüne) wissen. Eine konkrete Antwort gab es noch nicht, die Verwaltung soll auf Wunsch des Gremiums nun auch das prüfen. Viel Aussicht auf Erfolg wird es aber vermutlich nicht haben. Ende September 2015 hatte die Verwaltung nach einem Antrag des Bürger Bunds mitgeteilt, dass sie keine rechtliche Möglichkeit sehe, deutschsprachigen Beschriftungen an Geschäften zu mehr Gewicht zu verhelfen.

Zwar könne man Satzungen erlassen, damit unter „baugestalterischen Gesichtspunkten örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen“ werde, hieß es damals. Der Wunsch, dass Schriftzüge an Ladenlokalen vorwiegend in deutscher Sprache gefasst werden, sei aber kein baugestalterisches Ziel, „sondern vielmehr ein integratives“.

Handlungsbedarf sah das Gremium dennoch, setzte aber eher auf Gespräche denn auf eine Satzung. Ende Oktober dann schien es so, als sei das Problem gelöst: Die Verwaltung teilte mit, dass fast alle Geschäfte in Bad Godesberg neben der Fremdsprache auch auf Deutsch beschriftet seien. Nun also soll erneut der Satzungsgedanke geprüft werden.

Ein weiterer Punkt brannte den Politikern unter den Nägeln: Welche Vorschläge hat der Verein Stadtmarketing zur Gestaltungssatzung gemacht und welche Ideen wurden letztendlich aufgenommen? Vorsitzender Jürgen Bruder, der auch Mitglied der Bezirksvertretung ist, hatte nämlich erwähnt, dass die Vorschläge „nur im geringen Maße Einfluss gefunden haben“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort