Chemikalienfund in Muffendorf Hauseigentümer muss Großeinsatz nicht zahlen

Bad Godesberg · Im September 2015 tauchten vier mit dem hochgiftigen Bayer-Pestizid DNOC gefüllte Blecheimer in einem Schuppen in Muffendorf auf. Die Stadtverwaltung hat nun entschieden, wer die 126.000 Euro Einsatzkosten trägt.

Ein Grundstückseigentümer entdeckte im September 2015 bei Aufräumarbeiten in einem baufälligen Schuppen in Muffendorf mehrere stark korrodierte Metalleimer, die als „Selinon“ etikettiert und mit expliziten Warn- und Gefahrenhinweisen waren. Der Mann benachrichtigte umgehend die Polizei.

Der Einsatzleiter sprach damals von einer „sehr brisanten Situation und einer hohen Explosionsgefahr.“ Experten diagnostizierten eine potentielle Sprengkraft von 40 Kilogramm TNT. Glück im Unglück: Nach eingehender Prüfung der Stadtverwaltung muss sich der Grundstückseigentümer nicht an den entstandenen Kosten von 126.000 Euro beteiligen. Das teilte die Stadt Bonn am Mittwoch mit.

Zwar sei ein Eigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Eigentum frei von Gefahren für die Allgemeinheit zu halten und derartige Situationen durch ordentliche Eigentumspflege und Bauunterhaltung erst gar nicht entstehen zu lassen – zu berücksichtigen sei hierbei jedoch gewesen, dass die Metallfässer von den Voreigentümern sehr versteckt gelagert worden waren.

Nach dem hier greifenden Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes NRW (FSHG NRW) handelte es sich nach Angaben der Stadt um einen „Pflichteinsatz, bei dem die Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung grundsätzlich unentgeltlich vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten haben.“

Zehntägiger Einsatz

Für eine fachgerechte Entsorgung der Chemikalie unter Beteiligung verschiedener Behörden war ein zehntägiger Einsatz notwendig. Rund 200 Muffendorfer wurden dafür vorsorglich evakuiert. Bei der aus Sicherheitsgründen recht aufwendigen Beseitigungsaktion wurde sogar ein Roboter eingesetzt – die ermittelten Gesamtkosten betragen rund 126.000 Euro. Eine Frage stand allerdings seitdem im Raum: Wer muss den Großeinsatz der Feuerwehr eigentlich bezahlen? Schließlich war der Vorfall alles andere als Standard-Prozedur. Nun kann der Fall ad acta gelegt werden.

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