Immobilie in Niederbachem. Gerangel um Problem-Hochhaus an Konrad-Adenauer-Straße

Wachtberg-Niederbachem · Kreis und Gemeinde sind sich uneins darüber, wer für die Beseitigung der Schäden zuständig ist. In dem Gebäude gibt es große Mängel beim Brandschutz. In der Immobilie hatten immer wieder Polizei und Ordnungsamt nach dem Rechten sehen müssen.

 Das Hochhaus in Niederbachem ist größtenteils in einem verwahrlosten Zustand.

Das Hochhaus in Niederbachem ist größtenteils in einem verwahrlosten Zustand.

Foto: GA

Im Gerangel um das Hochhaus an der Konrad-Adenauer-Straße in Niederbachem, bleibt der Rhein-Sieg-Kreis laut Rita Lorenz, Sprecherin des Landrats, dabei, dass die Gemeinde Wachtberg „für die Beseitigung eines Teils der gravierenden Schäden in dem Hochhaus in Niederbachem zuständig ist“. Wie berichtet, hatte Bürgermeisterin Renate Offergeld dies am Wochenende als „falsche Darstellung“ bezeichnet und sich vehement dagegen gewehrt, „die Gemeinde Wachtberg in die Mitverantwortung für den desolaten Zustand der Immobilie“ einzubeziehen.

Auch sie bleibt bei ihrer Ansicht. Denn, so die Verwaltung am Montag auf GA-Anfrage, aus Sicht der Gemeinde obliege es der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises, „erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit von dem Gebäude keine Gefahren für Leib oder Leben der Bewohner oder Dritter ausgehen“, so Sprecherin Margrit Märtens. Dies gelte auch für die sogenannten technischen Mängel, „die im Rahmen der Brandverhütungsschau festgestellt worden sind und die ebenfalls den ausreichenden Brandschutz des Gebäudes infrage stellen“.

Sie sei froh, fügte Offergeld hinzu, „dass nun nach vielen Jahren Bewegung in diese Angelegenheit kommt und der Rhein-Sieg-Kreis als übergeordnete Behörde die dringend erforderlichen Maßnahmen in die Wege leitet“.

Wie berichtet, hatten die Bemühungen von Kreis und Gemeinde um die Problem-Immobilie im Oktober begonnen. Auslöser war eine vom Kreis durchgeführte Brandverhütungsschau in dem Hochhaus, die vertraglich auch so seit 1999 zwischen Gemeinde und Kreis festgeschrieben ist. Bei der Schau waren gravierende Mängel in dem nach GA-Informationen von rund hundert Bewohnern aus etwa zwei Dutzend verschiedenen Nationen bewohnten Haus festgestellt worden.

Polizei und Ordnungsamt mussten nach dem Rechten sehen

In der Immobilie hatten in der Vergangenheit auch immer wieder Polizei und Ordnungsamt nach dem Rechten sehen müssen. Nach einem Ortstermin des Kreisbauamtes am Freitag wurde dann ob der Schwere der Mängel  in Sachen Brandschutz eine sofortige Brandsicherheitswache als erste Maßnahme verfügt. Die Wache hat nun seit Freitag eine Privatfirma übernommen.

 Das weitere, längerfristige Vorgehen erklärte Lorenz am Montag. Als Bauaufsicht sei der Kreis für die Beseitigung der baulichen Schäden zuständig, die bei der Brandschau festgestellt worden seien. Soll heißen: Alles, was den Brandschutz beeinträchtigt und eine akute Gefährdung für die Bewohner darstellt, ist Sache des Kreises. Die Beseitigung der weiteren Mängel aber, die von TÜV und Brandschutz-Sachverständigen entdeckt worden seien, liege in Händen der Gemeinde. Lorenz verweist zum Beispiel auf die Erneuerung der gesamten Zähleranlage sowie die Entrümpelung der Kellerräume. „Dies ist Aufgabe der Gemeinde nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz und nicht Aufgabe der Bauaufsicht – das Bauaufsichtsamt ist kein Gebäudesanierer.“ Kurzum gelte der Grundsatz: „Das Bauaufsichtsamt beseitigt die akuten Brandgefahren, die Gemeinde verhindert die Unbewohnbarkeit des Gebäudes wegen technischer Mängel.“

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