Bauvorhaben des marokkanischen Kulturvereins Geplante Moschee im Gewerbegebiet rückt näher

BAD GODESBERG · Die Bonner Stadtverwaltung hat eine Bauvoranfrage des marokkanischen Kulturvereins für eine neue Moschee positiv beschieden. Der Verein will seine Moschee an der Bonner Straße aufgeben und in das Gewerbegebiet an der Weststraße umziehen.

 Das ehemalige Betriebsgebäude der Stadtwerke an der Weststraße/Ecke Südstraße soll zur Moschee umgebaut werden.

Das ehemalige Betriebsgebäude der Stadtwerke an der Weststraße/Ecke Südstraße soll zur Moschee umgebaut werden.

Foto: Ronald Friese

Die Stadt hat die Bauvoranfrage des marokkanischen Kulturvereins, der an der Weststraße eine Moschee samt Kulturzentrum bauen möchte, positiv beschieden. Das teilte Stadtsprecherin Monika Hörig auf GA-Anfrage mit. Nun muss der Verein tätig werden und eine Baugenehmigung beantragen. Denn diese, so ist auf der städtischen Homepage zu lesen, ersetzt die (in diesem Fall positiv beschiedene) Bauvoranfrage nicht.

Wie berichtet, möchte der Verein seine Moschee an der Bonner Straße aufgeben, da die Räume dort nicht ausreichten. Neuer Standort der Moschee plus Kulturzentrum soll an der Weststraße im Gewerbegebiet Godesberg-Nord sein. Wie Architekt Jan van Dorp bei einer Veranstaltung der Stadt für die Gewerbetreibenden aus dem Gebiet erläuterte, sollen auf dem ehemaligen Stadtwerke-Gelände ein Gebetsraum, in dem Platz für maximal 350 Gläubige ist, sowie Büros, ein Schulungs- und ein Veranstaltungsraum gebaut werden.

Hochzeiten und große Feste fänden dort nicht statt, betonte van Dorp. Um mehr Parkplätze als bisher einzurichten, soll ein Gebäude abgerissen werden. Dann wird es auf dem Gelände insgesamt 42 Parkplätze geben. Diese Planung sei genehmigungsfähig, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan bei der Veranstaltung Anfang Februar. Gegen diese Pläne regte sich massiver Widerstand unter den Unternehmern. Sie befürchten einen Verkehrskollaps, steigenden Parkdruck und ein Ausfransen des Gewerbegebiets.

Die Bauvoranfrage, die die Verwaltung nun positiv beschieden hat, beziehe sich nur auf das Bauplanungsrecht, so die Stadt. Soll heißen, dass die Maßnahme im Gewerbegebiet planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig ist. Beantragt der marokkanische Kulturverein als Bauherr jetzt eine Baugenehmigung, wird im sich anschließenden Verfahren geprüft, ob die Moschee samt Kulturzentrum an dieser Stelle mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Wird die Baugenehmigung erteilt, kann es losgehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
So kriminell ist Bad Godesberg
Kriminalstatistik der Polizei So kriminell ist Bad Godesberg
Zum Thema
Aus dem Ressort