Dienststelle für Behinderten-Angelegenheiten Gebäude in Bad Godesberg noch nicht barrierefrei

PENNENFELD · Die neue Dienststelle für Behinderten-Angelegenheiten des Amtes für Soziales und Wohnen an der Zeppellinstraße in Bad Godesberg ist (noch) nicht barrierefrei.

 Begehung mit Vertretern der Behinderten-Gemeinschaft: Rollstuhlfahrer Jürgen Schuster testet den Aufzug am Eingang des Sozialamts. (v. l.) Wilfried Ring, Hans-Hermann Heyland, Manuela Landsberg und Peter Kox gucken zu.

Begehung mit Vertretern der Behinderten-Gemeinschaft: Rollstuhlfahrer Jürgen Schuster testet den Aufzug am Eingang des Sozialamts. (v. l.) Wilfried Ring, Hans-Hermann Heyland, Manuela Landsberg und Peter Kox gucken zu.

Foto: FRIESE

Ende September letzten Jahres zog die Dienststelle für Behinderten-Angelegenheiten des Amtes für Soziales und Wohnen vom schadstoffbelasteten Godesberger Rathaus in die Zeppelinstraße 7 a – einem nur bedingt barrierefreien Gebäude, wie sich bei einer offiziellen Begehung im Dezember zeigte. „Wir haben bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Anmietungsprozesses auf die Bedeutung der Barrierefreiheit bei der Zuwegung des Gebäudes hingewiesen“, erklärte Martin Schild, Sachgebietsleiter Behindertenangelegenheiten. Aus diesem Grund habe man im Vorfeld die Behinderten-Gemeinschaft (BG) Bonn als Behindertenbeauftragte der Stadt eingebunden und um fachliche Bewertung der Barrierefreiheit gebeten.

„Wir haben von Anfang an gemeinsam versucht, für den Umzug Bedingungen zu schaffen, dass das Ganze einigermaßen barrierefrei gestaltet wird“, bestätigte Hans-Hermann Heyland, geschäftsführender Vorsitzender der BG Bonn, dessen Vorschläge zur Zuwegung und Warteraum im Februar 2015 und Juni 2016 dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) vorlegt worden waren.

Schwarz auf grau istschlecht zu lesen

Bei der offiziellen Begehung Mitte Dezember ging es unter anderem um ausreichende Tür- und Gangbreiten, gut lesbare Türschilder sowie ein barrierefreies Leit- und Wartesystem. An dem Ortstermin nahmen Vertreter von BG Bonn, SGB, Stadtverwaltung, Sozial- und Presseamt teil. Auch SPD-Ratsherr Peter Kox und der CDU-Stadtverordnete Georg Goetz machten sich vor Ort ein Bild davon, inwiefern Rollstuhlfahrer sowie geh-, seh- oder hörbehinderte Menschen barrierefrei vom Eingang über den Wartebereich bis ins Amtszimmer gelangen.

So erwies sich ein vor der Treppenkurve endendes Geländer ebenso als Hindernis wie kontrastarme Türschilder. „Schwarz auf grau kann man auch mit der Lupe nicht gut genug erkennen“, gab Manuela Landsberg von der BG Bonn zu bedenken. Auch ein veralteter Aufzugsknopf wurde protokolliert. „Den muss man tasten, hören und sehen können“, erläuterte Hans-Hermann Heyland. Fehlende Türdrücker erschwerten BG-Mitglied Jürgen Schuster mit seinem Rollstuhl an einigen Stellen den Zutritt. Im großzügigen Behinderten-WC hingegen müssten lediglich noch die Seifen- und Papiertuchspender farbig gestaltet werden. „Weiß auf weiß erkennt man mit vermindertem Sehvermögen nicht“, so Schuster.

Wilfried Ring, Vorsitzender der BG Bonn und des Vereins der Schwerhörigen und Ertaubten, wies auf das fehlende Wartesystem hin. „Wir bemühen uns um Lösungen für ein behindertengerechtes Aufrufsystem“, versicherte Peter Wehrmeier vom Immobilienmanagement des SGB, „die gibt es aber nicht von der Stange.“ So sei die Personenaufrufanlage deshalb noch nicht installiert, weil man mit der Zulieferfirma noch über eine Ausgestaltung des Systems verhandle. Ein nicht unerheblicher Aspekt sei auch die Vorgabe seitens der Politik, Gebäude für maximal fünf Jahre anzumieten, um flexibel zu bleiben.

„Das heißt, wir müssen nach dem Auszug alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen“, betonte Wehrmeier. Auf der Suche nach einem geeigneten Gebäude habe man kein anderes Objekt in Godesberg gefunden, das insbesondere auch die Unterbringung von etwa 60 000 Akten hätte gewährleisten können, auf die ein täglicher Zugriff möglich sein müsse.

Die dem SGB von der BG Bonn vorgelegten Anregungen, so Wehrmeier, würden gemeinsam mit dem Vermieter dahingehend überprüft, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden können. „Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, werden die zu treffenden Maßnahmen mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn abgestimmt“, versicherte der SGB-Vertreter.

Dass die Prüfung sich so zeitintensiv gestalte, habe vor allem finanzielle, mietvertragliche und baurechtliche Gründe. Wann und in welchem Umfang in der Zeppelinstraße die neue Dienststelle barrierefrei sein werde, konnte daher keiner der Beteiligten bei der Begehung sagen.

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