Ehemalige Bachschule FDP kritisiert Stadt: Marode Häuser im Angebot

BAD GODESBERG · Dass sich auch in einer formellen Anfrage herbe Vorwürfe verpacken lassen, beweist derzeit die FDP. Sie hält auf diesem Wege der Stadtverwaltung indirekt vor, es mit der gutachterlichen Beurteilung von städtischen Gebäuden, die sie Privatleuten zum Kauf anbietet, nicht allzu genau nimmt. Und zwar zum Nachteil der Käufer.

Es ist ein konkretes Beispiel, auf das sich die Liberalen in ihrer Großen Anfrage kaprizieren: die ehemalige Bachschule an der Paul-Kemp-Straße, die vor eineinhalb Jahren von der Stadt für knapp 450.000 Euro verkauft wurde. Die Neueigentümer hatten mit ihrer Errungenschaft mehrere böse Überraschungen erlebt. Zuletzt hatte sich die Einfriedungsmauer als derart einsturzgefährdet erwiesen, dass der daran entlang führende Fuß- und Radweg zwischenzeitlich gesperrt werden musste.

"Bei wie vielen städtischen Gebäuden, die die Stadt in der Vergangenheit verkauft hat, rügten die neuen Eigentümer substanzielle Mängel, und wie viele dieser Rügen zogen juristische Folgen nach sich?", wollen Ulrich Hauschild und Jürgen Bruder, die FDP-Vertreter in der Bezirksvertretung nun wissen.

Auch fragen sie, wer für die Stadt die Gutachten erstellt, die Aufschluss über Bausubstanz und Wert geben. Mit Blick auf die Bachschule möchten die Liberalen wissen, wie den Gutachtern der marode Zustand der Einfriedungsmauer ebenso entgehen konnte wie der Hausschwamm in den Schulgebäuden. Denn anders als aus einem von der Stadt beauftragten Gutachten ersichtlich war nicht nur eines, sondern beide Gebäude stark von Hausschwamm befallen.

Und schließlich fragen die Mandatsträger, ob städtische Gebäude eigentlich der routinemäßigen Überprüfung städtischer Baukontrolleure unterliegen. Dass die Stadt die alte Schule trotz beauftragten Gutachtens verkauft hat, ohne wesentliche Mängel aufzuzeigen, "befeuert die Vermutung, dass die gutachterliche Beurteilung von zu veräußernden städtischen Gebäuden unvollständig, nachlässig, beziehungsweise unprofessionell vorgenommen wird", meinen Hauschild und Bruder.

Dass die Schäden nicht aufgeführt worden seien, nähre die Vermutung, "dass die Stadt ihre Aufgabe als lautere Veräußerin im Hinblick auf die gutachterliche Beurteilung der Gebäude nicht sehr genau nimmt", schreiben die FDP-Vertreter. Eine Antwort der Stadtverwaltung liegt nach Auskunft des Presseamtes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Dass den städtischen Kontrolleuren die einsturzgefährdete Mauer erst aufgefallen ist, nachdem das Gelände verkauft worden war, wundert auch die neuen Eigentümerinnen. Als sie diese Frage gestellt haben, hätten sie ein Schulterzucken als Antwort bekommen, erzählen sie.

Wer für die Sanierung der Mauer aufkommen muss, wird wohl vor Gericht entschieden. Denn weil die Stadt sich nicht in der Pflicht sieht, wollen die Eigentümerinnen eine Klage gegen die Stadt anstreben. Damit aber Fußgänger und Radfahrer nicht unter dem Streit leiden müssen, treten sie in Vorkasse: Nach einem Termin vor Ort habe man sich darauf geeinigt, dass die Mauer um rund 80 Zentimeter abgetragen und der Weg im Anschluss wieder freigegeben wird. Sobald es die Witterung zulässt, soll dann die Mauer abgerissen und neu gebaut werden. Das wird mit ungefähr 20.000 Euro zu Buche schlagen, schätzen die Eigentümerinnen.

Wie berichtet, war nach dem Verkauf der dichte Efeubewuchs von der Mauer entfernt worden. So fiel den Neueigentümerinnen auf, dass die Mauer nicht nur marode ist, sondern auch schief errichtet wurde - und bereits in der Vergangenheit versucht worden war, diesen Makel zu beheben.

Sie wendeten sich an die Stadt, die Verwaltung gab an, zur Zeit des Verkaufs nichts von dem Schaden gewusst zu haben. Außerdem hätten die neuen Eigentümer das Gebäude unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erworben. Stimmt, so die Eigentümerinnen, die allerdings nicht glauben, dass die Stadt nichts vom Schaden wusste, da die Mauer bereits früher saniert worden war.

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