Räumungsklage nach Mietrückstand Elisées-Klinik ist geschlossen

BAD GODESBERG · Mit dem Rauswurf aus den bisherigen Räumlichkeiten sehen sich derzeit die Verantwortlichen der Elisées-Klinik Am Kurpark konfrontiert. Wie die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage bestätigte, hatte eine Räumungsklage der Vermieterin, einer Gesellschaft mit Sitz in Berlin, nun Erfolg.

 Geräumt: Die Elisées-Klinik Am Kurpark. Die Hauseigentümerin hat den Medizinern fristlos gekündigt, nun ist das Gebäude verlassen.

Geräumt: Die Elisées-Klinik Am Kurpark. Die Hauseigentümerin hat den Medizinern fristlos gekündigt, nun ist das Gebäude verlassen.

Foto: Ronald Friese

Entzündet hatte sich der Streit zwischen der Privatklinik und der Vermieterin an den angeblich unhaltbaren Zuständen in dem Gebäude. Nachdem die Gesellschaft das Haus vor einigen Jahren gekauft hatte, wollte die Mieterin, dass - wie im Mietvertrag vereinbart - vorhandene Mängel beseitigt werden.

Unter anderem sollen Fenster undicht gewesen und an mehreren Stellen Farbe abgeplatzt sein. Das größte Problem scheinen jedoch die Dachrinnen und Regenrohre gewesen zu sein: Laut Klinik war immer wieder Wasser in das Gebäude eingedrungen. Die Wände in den Patientenzimmern seien feucht gewesen, in den OP-Räumen im Keller habe manchmal sogar Wasser gestanden.

Da die Vermieterin an den Zuständen nichts geändert habe, hatte die Klinik die Miete um bis zu 70 Prozent gekürzt und darauf geklagt, dass die Mängel endlich beseitigt werden. Die Antwort der Besitzerin: die fristlose Kündigung und eine Räumungsklage. Die Mietrückstände würden inzwischen im sechsstelligen Bereich liegen und die Mängel seien allein die Schuld der Mieterin. Zudem wurde die Klinik auf die Zahlung von 100.000 Euro verklagt.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Schäden an dem Haus der Vermieterin anzulasten seien. Der Mieterin sei kein funktionierendes Objekt zur Verfügung gestellt worden. So hatte der Experte festgestellt, dass unter anderem die Dachrinnen falsch konstruiert waren. Zudem waren Regenrohre teilweise in die Wand eingemauert worden und hatten sich im Laufe der Zeit zugesetzt. Daher war Wasser an einigen Stellen ins Mauerwerk eingedrungen.

Zivilrichter Wolfgang Pilger entschied daraufhin, dass eine Mietminderung berechtigt war. Die im Schnitt einbehaltenen 50 Prozent waren allerdings zu viel. Etwa 30 Prozent seien angemessen gewesen. Das hatte wiederum zur Folge, dass die Vermieterin noch 69.000 Euro zurückfordern durfte - und die fristlose Kündigung aufgrund der Höhe dieser ausstehenden Mietzahlungen berechtigt war.

Wie es nun mit der Klinik weiter geht, bleibt fraglich. Derzeit ist sie geschlossen - laut einem Zettel am Eingang jedoch nur vorübergehend bis Ende Januar wegen Renovierungsarbeiten. Persönlich war niemand erreichbar, auch nicht unter der auf dem Zettel angegebenen Telefonnummer zur Vereinbarung von Terminen.

Dem Versuch der Vermieterin, die Klinik nach der erfolgreichen Räumungsklage durch das Abstellen der Heizungsanlage aus dem Gebäude zu bekommen, hat das Landgericht einen Riegel vorgeschoben. Der beantragten einstweiligen Verfügung gegen dieses Vorgehen war stattgegeben worden. Selbstjustiz, so das Gericht, werde nicht akzeptiert. Um die bestehenden Ansprüche durchzusetzen, müsse ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

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