Garage in Bad Godesberg Diskussionen um Baum in Hauseinfahrt gehen weiter

Schweinheim · Eine Linde an einer Hauseinfahrt in der Godesberger Horionstraße bekommt derzeit viel Aufmerksamkeit. Nachdem die Stadt das Fällen des Baumes untersagt hat, dürfen die Antragsteller ihre Beschwerde nun neu vorbringen.

Die Linde vor der Einfahrt eines Hauses an der Horionstraße schlägt hohe Wellen. Zahlreiche GA-Leser diskutieren etwa auf Facebook, ob der Baum zu Recht nicht gefällt werden darf. Wie berichtet, stimmten die Politiker der Bezirksvertretung Bad Godesberg bei der Beratung eines Bürgerantrags mehrheitlich für den Erhalt der Linde und folgten so der Empfehlung der Verwaltung – mit dem Ergebnis, dass die neuen Anwohner, die sich ein Auto anschaffen wollen, künftig nicht oder nur schwer in ihre Garage fahren können.

Zahlreiche Leser argumentieren, dass der Baum schon vor der Garage dort gewesen sei und man das alles nicht vernünftig geplant habe. Der Eigentümer, der das Haus 2017 für die Familie seines Sohnes gekauft hatte, sagt, bei der Planung der Einfahrt habe der Architekt die Linde wohl vergessen. Heute steht sie unter Schutz der Baumsatzung, wonach Laubbäume mit einem Stammumfang von einem Meter und mehr nicht gefällt werden dürfen. Bei der Linde sind es 1,11 Meter.

„Die Verlegung der Einfahrt sollte möglich sein“, schreibt Marion Tmiteamende im Netz. „Zaun weg, schräg rein fahren und Probleme sind gemeistert“, schließt sich Michael Bolz an. Es gibt aber auch Kommentatoren, die nichts gegen eine Fällung der Linde hätten, wenn man in der Nähe einen neuen Baum pflanzen würde. „Zur Not soll sich die Familie an den Kosten beteiligen“, meint Antje Orthia.

CDU will keine Präzedenzfälle

Die CDU bekräftigte am Freitag, dass sie keine Präzedenzfälle schaffen möchte, „insbesondere an Alleenstraßen“, so Philipp Lerch. Wenn die Verwaltung bestätige, dass der Baum beim Überfahren der Wurzeln keinen Schaden nimmt, sehe er derzeit keine Möglichkeit für eine Fällung.

Laut Stadt bekommt der Bürgerantragsteller nun einen Bescheid. Dabei handele es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Er sei deshalb nicht durch Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel angreifbar. „Der Bürger ist nicht gehindert, seine Anregungen/Beschwerden erneut vorzubringen“, sagt Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt.

In der Plittersdorfer Straße gab es am 18. Juli den Fall, dass in einer Nacht- und Nebelaktion ein Straßenbaum, der dicht an einem Haus stand, gefällt worden war. Das Amt für Stadtgrün hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet. „Wir haben aber noch nichts von der Polizei gehört“, teilte Zießnitz mit.

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