Feuer in Schreinerei in Bad Godesberg Diese Folgen könnte der Brand für den 15-Jährigen haben

BAD GODESBERG · Eine brennende Schreinerei hat am Samstag in Bad Godesberg für einen Großeinsatz der Bonner Feuerwehr gesorgt. Ein 15-Jähriger hat nun eingeräumt, das Feuer gelegt zu haben. Diese Folgen könnte das für ihn haben.

Einen schnellen Ermittlungserfolg konnte die Polizei am Mittwochmorgen nach dem Brand am Samstag in einer Schreinerei in Bad Godesberg verkünden. Demnach hat ein 15-Jähriger eingeräumt, das Feuer gelegt zu haben. Schon am Samstag hatten sich nach Zeugenangaben Anhaltspunkte ergeben, dass sich das Feuer von einer Hecke aus auf das Gelände der Schreinerei Ungerathen ausgebreitet hatte.

Wie die Polizei am Mittwoch weiter mitteilt, konnte sie im Zuge der Ermittlungen eine Gruppe Jugendlicher identifizieren, die sich am Samstagnachmittag dort aufgehalten haben soll, wo wenig später der Großbrand wütete. Laut Bericht gestand ein 15-Jähriger in seiner Vernehmung, das Feuer gelegt zu haben. Er hatte in unmittelbarer Nähe des Gebäudekomplexes eine als Sperrmüll abgestellte Matratze mit einem Feuerzeug angezündet. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben noch weiter. Zumindest ein kleiner Trost ist diese Nachricht für Inhaber Jörg Ungerathen. Er habe davon gehört, stehe aber immer noch unter Schock, sagte er auf Anfrage. Nach Aussage von Polizeisprecher Robert Scholten war der 15-jährige Schüler bislang unauffällig und ist nicht vorbestraft. Deshalb sei er auch nicht in Gewahrsam.

Neben der Verarbeitung des Erlebten geht es nun auch um die Regulierung des hohen Sachschadens. Aber wer kommt bei einem 15-Jährigen eigentlich dafür auf?

Schreinerei in Bad Godesberg durch Feuer zerstört
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Eltern haften nur unter bestimmten Bedingungen

Strafrechtlich kümmert sich die Staatsanwaltschaft Bonn um die Aufarbeitung des Geschehens. „Derzeit gehen wir davon aus, dass der Brand in der Schreinerei nicht vorsätzlich gelegt wurde, der bei der Matratze aber schon“, sagte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Donnerstag auf GA-Anfrage. Erst in einem weiteren Schritt prüfe man die Frage der Fahrlässigkeit. Faßbender betonte, dass Straf- und Zivilrecht zu einem jeweils anderen Ergebnis kommen könnten: „Die Würdigungen sind nicht aneinander gebunden.“ Ab 14 Jahren sei ein Jugendlicher grundsätzlich strafmündig.

Was den zivilrechtlichen Part betrifft, geht Florian Höld, Fachanwalt für Versicherungsrecht, davon aus, dass die Feuerversicherung des Schreinermeisters diesem den Schaden ersetzen und dann den 15-Jährigen zu Schadenersatz heranziehen wird. Und zwar für die Matratze und die Schreinerei. „Bei der Matratze ist für mich Vorsatz gegeben, bei der Schreinerei Fahrlässigkeit“, sagte der Vorsitzende des Bonner Anwaltvereins auf Nachfrage.

Es gehe nämlich nicht nur dann um Fahrlässigkeit, wenn man das Schadensausmaß vorher überblicken könne. „Selbst wenn ihm die Schreinerei unbekannt war, wusste er, dass um den Brandort eine Peripherie ist“, so Höld, der fast ausschließlich mit dem Regressgeschäft, also Rückforderungen von Versicherungen, zu tun hat.

Die Eltern würden nur unter bestimmten Bedingungen haften, zum Beispiel wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob verletzt hätten. Bei einem 15-Jährigen sei das eher nicht der Fall. Auch wenn bei ihm vielleicht aktuell nichts zu holen sei, könne die Versicherung einen sogenannten Titel erstreiten, der 30 Jahre lang vollstreckt werden könne. „Kommt er also zu Geld, muss er zahlen“, sagt Höld. Der Tatverdächtige könne nur hoffen, dass die Haftpflicht seiner Eltern – so vorhanden – einen Teil übernimmt, wenn die Richter statt Vorsatz Fahrlässigkeit feststellten.

Bei vorsätzlichem Handeln zahlt keine Versicherung

Nach Einschätzung von Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin zunächst die Versicherung gegen Feuerschäden des Schreinermeisters. Diese schaue sich den Umfang des Schadens an, ermittele einen Betrag und zahle diesen aus. Höchstwahrscheinlich hole sich die Versicherung das Geld per Klage vor einem Gericht von dem 15-Jährigen wieder. „Vor Gericht wird dann die Strafmündigkeit des Jungen geklärt“, sagte Jarosch. Er könnte zum Beispiel nicht belangt werden, wenn psychische Erkrankungen vorlägen.

Außerdem setze das Gericht fest, welche Summe dem Kläger zugesprochen wird. Bei einem Urteil, das dem Jugendlichen vorsätzliches Handeln attestiert, zahle auch nicht die Haftpflichtversicherung der Eltern. Der 15-Jährige muss dann für den kompletten Schaden aufkommen. Stelle das Gericht aus irgendeinem Grund Fahrlässigkeit fest, könne eine Versicherung den geforderten Betrag – zumindest teilweise – übernehmen. Jarosch betonte aber, dass in solchen Fällen viel von der individuellen Prüfung abhinge. Gerade bei 15-jährigen Tätern. „Es kommt immer wieder vor, dass aus kleinen Feuern plötzlich große Brände entstehen.“

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