Aktion aus Enttäuschung Das steckt hinter dem knallbunten Auto in Bonn

Bonn · Zwei Frauen in Bonn haben in feinsäuberlicher Kleinarbeit bunte Post-It-Zettel auf den Wagen eines gemeinsamen Freundes geklebt. In der Mitte des Autos steht die unmissverständliche Botschaft "Arsch". Das steckt dahinter.

Dieses Foto ist mittlerweile über Bonn hinaus bekannt: ein Auto, das überall mit bunten Post-It-Zetteln beklebt ist und an einer Seitentür steht in großen Lettern "Arsch". Zakarias Thabet aus Bonn gehört dieser Wagen. "Es war ein Scherz von zwei Freundinnen, weil ich mich ändern soll", erzählt der 30-Jährige auf GA-Anfrage.

Der Spruch "jemandem eine kleben" bekommt so eine neue Bedeutung. Die beiden Freundinnen, die sein Auto dekoriert haben, würden ihm vorwerfen, er habe nicht genug Zeit, würde Versprechen nicht einhalten und sich wie ein Arsch benehmen. Dass es sich um einen Beziehungsstreit handelt, bestreitet er.

Anzeige erstatten möchte Thabet aber nicht. "Meinem Auto ist ja nichts passiert, die Zettel gingen einfach wieder ab", sagt er. Etwa eine Stunde habe es gedauert, den Wagen von der bunten Zettelchen zu befreien. Außerdem arbeite er mit einer der beiden Freundinnen gelegentlich zusammen.

Das ist in Bad Godesberg geschehen

Enttäuschung kann zu dramatischen Reaktionen führen. Auch Thabet hatte diese Erfahrung machen dürfen, als er am Mittwoch zu seinem in Bad Godesberg geparkten Wagen zurückkehrte. Das Auto war nämlich komplett mit gelben, blauen und pinken Post-It-Zetteln übersäht.

Zunächst wurde vermutet, es handle sich um eine Racheaktion in Liebesdingen. Denn ein Leser hatte dem General-Anzeiger per Mail berichtet: „Am heutigen Nachmittag konnten zwei junge Frauen beobachtet werden, wie sie in zweieinhalbstündiger Arbeit ein Auto mit bunten Post Its beklebten. ,Er hat mich betrogen!', meinte eine der beiden.“

Bei der Aktion handelt es sich möglicherweise um eine Straftat, wie die Polizei-Leitstelle auf Anfrage erklärt. „Wenn die Zettel leicht wieder abgehen, ist es nicht unbedingt eine Sachbeschädigung, andernfalls aber schon. Zudem handelt es sich um eine Beleidigung“, so der Beamte. Damit dies geahndet würde, sei jedoch eine Anzeige des Fahrzeugbesitzers nötig.

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