Kommentar zum Aennchen-Verkauf Das Godesberger Gasthaus hat ideellen Wert

Meinung | Bad Godesberg · Es steht in den Sternen, was mit dem Haus geschieht. Es sollte unter Denkmalschutz gestellt werden.

 Zur Lindenwirtin Aennchen – aus dieser Perspektive erscheint noch alles wie in den vergangenen 40 Jahren.

Zur Lindenwirtin Aennchen – aus dieser Perspektive erscheint noch alles wie in den vergangenen 40 Jahren.

Foto: Ronald Friese

Es ist ein schwerwiegendes Versäumnis, dass der Gasthof „Zur Lindenwirtin Aennchen“ nicht unter Denkmalschutz steht beziehungsweise gestellt wurde. Weil dieser nun fehlt und es keinen Bebauungsplan für das Areal am Aennchenplatz gibt, steht in den Sternen, was nach dem Verkauf mit der Traditionsgaststätte geschieht.

Das Argument, das Haus sei doch eine Kopie, von der historischen Substanz sei ja nichts übrig, mag richtig sein. Ebenso zutreffend ist, dass es vor 40 Jahren noch kein Denkmalschutzgesetz gab. Doch die Unterschutzstellung – oder zumindest eine Diskussion darüber – hätte die Politik nachholen können, ja müssen.

Wer über historische Gebäude in Bad Godesberg spricht, der wird nach Godesburg, Redoute und Rathaus schnell das Aennchen nennen. Es ist eine Erinnerung an das schon im 19. Jahrhundert weit über Godesberger Grenzen hinaus bekannte Traditionsgasthaus, ein Symbol für Godesberg und die Lindenwirtin, die in vielen (studentischen) Liedern besungen wurde und bis heute die einzige Frau ist, der die Ehrenbürgerschaft der Stadt verliehen wurde. Der ideelle Wert des Gasthofes ist nicht zu unterschätzen – auch von denen nicht, die das Gebäude als Reproduktion bezeichnen.

Eigentlich ist es eine Pflicht für alle Entscheider, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Mit etwas Glück kommt der Antrag dazu vom neuen Eigentümer. Das wäre sicher eine Win-win-Situation. Dann könnte er die Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Und alle wären glücklich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort