Prozess um Brandstiftung in Godesberg „Ich war wütend, trotzig und dumm“

Bonn · Zwei junge Albaner stehen seit Dienstag vor dem Bonner Landgericht. Sie sollen im August vergangenen Jahres ihr Zimmer in einer Asylbewerber-Unterkunft in Brand gesetzt und sich dabei gefilmt haben.

 Die Flüchtlingsunterkunft am Tag nach dem Brand

Die Flüchtlingsunterkunft am Tag nach dem Brand

Foto: Nicolas Ottersbach

Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstagmorgen der Prozess gegen zwei junge Männer aus Albanien begonnen, denen zur Last gelegt wird, am 5. August vergangenen Jahres ihr Zimmer in einem Heim für Asylbewerber in Bad Godesberg in Brand gesetzt zu haben.

Der Fall hatte unter anderem ein großes mediales Echo gefunden, weil die Männer ihre Tat gefilmt und ins Internet gestellt hatten. Beim Prozessauftakt gaben die beiden Angeklagten die Tat zu. Man habe das Feuer zwar gemeinsam gelegt, die Idee und die eigentliche Durchführung sei aber allein ihm anzulasten, gab der jüngere der beiden in einer von seinem Anwalt vorbereiteten Erklärung an. Seinen Kompagnon habe er eigentlich nur damit beauftragt, die Tat mit seinem Handy zu filmen. Auch habe er das Feuer nicht, wie es in der Anklage heißt, aus Frust über seinen abgelehnten Asylantrag gelegt: „So richtig traurig war ich darüber eigentlich gar nicht.“

 Einer der beiden Angeklagten im Gerichtssaal.

Einer der beiden Angeklagten im Gerichtssaal.

Foto: Peter Kölschbach

Vielmehr habe eine Auseinandersetzung mit dem Sicherheitspersonal eine Rolle gespielt. Mit dem sei er aneinandergeraten, nachdem er, möglicherweise nicht ganz leise, nachts mit seinem Vater telefoniert hatte. Über die vermeintlich ungerechte Behandlung durch die Sicherheitsleute habe er sich bei der Hausverwaltung beschwert. Die Beschwerde sei aber im Sande verlaufen. Den Vorfall wolle er aber nicht als Rechtfertigung verstanden wissen. Das Gericht solle einfach nur einen Einblick in seine damalige Gefühlslage bekommen. „Ich war wütend, trotzig und dumm“, sagte er dem Gericht. Er bereue, was er getan habe und wolle sich dafür entschuldigen.

Dass er Menschen mit dem Feuer verletzen oder in Gefahr bringen könne, habe er gar nicht bedacht. Er habe vermutet, dass wegen des guten Wetters ohnehin niemand im Gebäude sei. Ernsthaft verletzt wurde bei dem Vorfall tatsächlich keiner der seinerzeit rund 250 Bewohner, es entstand aber ein Sachschaden von rund 120 000 Euro.

Mit nur 400 Euro in der Tasche hatte sich der ungelernte Hilfsarbeiter Ende 2018 auf den Weg nach Deutschland gemacht. Nach der Ankunft im Ruhrgebiet habe er von einem Taxifahrer den Tipp erhalten, einen Asylantrag zu stellen. Seit Oktober 2015 gilt Albanien allerdings als sicheres Herkunftsland. Entsprechend zügig werden seither fast alle Anträge von Bürgern des Landes als unbegründet abgelehnt. So auch die der beiden Angeklagten. Bereits nach drei beziehungsweise sechs Tagen, wurde den beiden mitgeteilt, dass sie ausreisepflichtig seien. Seither lebten sie in der Unterkunft in der Godesberger Deutschherrenstraße, von wo aus sie abgeschoben werden sollten.

„Mein Mandant ist ein eher einfacher Mensch“, ließ im Anschluss die Anwältin des „Kameramanns“ das Gericht wissen. So habe er deutliche Probleme, sich sprachlich auszudrücken. Sein Name laute anders, als in der Anklage angegeben und auch das Alter von 19 Jahren treffe nicht zu. Soweit er das wisse, sei er im Oktober 1993 geboren. Er stamme aus den strukturschwachen albanischen Alpen. Die beiden Männer hätten sich erst in der Godesberger Unterkunft kennengelernt und seien einander sympathisch gewesen. „Von Freundschaft konnte man eigentlich nicht sprechen“, zitierte die Anwältin die Aussage ihres Mandanten. Er habe aber für den neuen Bekannten ein Gefühl der Solidarität empfunden und „überhaupt nicht nachgedacht“, als er die Brandstiftung mit dem Handy gefilmt habe.

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