Prozess in Bonn Bewährung für den Hosendieb

BAD GODESBERG · Weil er neun Hosen aus einem Bad Godesberger Geschäft mitgehen ließ, hat ein 34-Jähriger sieben Monate auf Bewährung bekommen. Besonderen Mut bewiesen zwei Frauen, die sich ihm bei der Flucht in den Weg stellten.

Rückblick: Eine 31-jährige Juristin saß im Außenbereich eines Bad Godesberger Cafés und wollte ein Stück Kuchen essen, als sie plötzlich den Hilferuf einer Frau hörte. In der Annahme, dass eine alte Frau überfallen wurde, stellte sie sich einem flüchtenden Mann in den Weg, und zwar "mutig wie eine Löwin", so Amtsrichter Volker Huhn.

Jetzt stand der nicht vorbestrafte 34-jährige Mann vor dem Schöffengericht und wurde wegen räuberischen Diebstahls zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Laut Urteil hatte der seit mehreren Jahren arbeitslose Angeklagte am 4. August 2011 in Bad Godesberg aus Geldnot in die Auslage eines Modegeschäftes gegriffen, neun Hosen im Wert von insgesamt 540 Euro mitgehen lassen und dann die Flucht ergriffen.

Dabei war er von einer Verkäuferin beobachtet worden, die sofort um Hilfe rief. Der geständige Mann hatte wohl nicht damit gerechnet, dass sich die 31-Jährige in seinen Fluchtweg stellte und ihn festhielt. Laut Urteil schubste er die Juristin mit einem Arm weg, so dass die Zeugin gegen die Glasscheibe des Cafés taumelte. Bei der Aktion zog sich die Frau einen Bruch des rechten Mittelfingers zu.

Seine weitere Flucht konnte kurz darauf im Redoutenpark gestoppt werden: Eine 35 Jahre alte Kellnerin des Cafés, die das gesamte Geschehen beobachtet hatte, war dem Dieb hinterhergelaufen. Mit dem Handy hatte sie die Polizei alarmiert und die Beamten dirigiert.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte betont, dass es sich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt habe. So etwas werde nicht mehr vorkommen. Mit der verletzten 31-jährigen Zeugin, die ihren Finger bis heute noch nicht wieder richtig bewegen kann, hatte er bereits vereinbart, ihr in Raten 400 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

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