Wohnungsmarkt in Bad Godesberg Bettensteuer auch für Ferienwohnungen

BAD GODESBERG · Gilt die "Bettensteuer" auch für Ferienwohnungen? Diese Frage möchte die Bad Godesberger CDU jetzt von der Stadtverwaltung geklärt wissen.

Sollten touristisch vermietete Wohnungen nicht von der Abgabe erfasst sein, welche der Stadtrat Anfang Mai beschlossen hatte, so sollte dies nach Überzeugung der Christdemokraten auf den Bereich der Kurzzeit- und Ferienvermietung ausgedehnt werden.

Zielrichtung des Antrags ist die "Schattenwirtschaft" im Bereich von Kurzzeitvermietungen in Bad Godesberg, die in den zahlreichen Medizintouristen aus dem Ausland einen Markt gefunden hat. Während Anbieter von teilweise horrenden Mietpreisen profitieren, gehören ihre übervorteilten Mieter ebenso zu den Leidtragenden wie oftmals die Bewohner umliegender Wohnungen, welche Lärm, Schmutz und andere Belästigungen zu ertragen haben.

Bereits seit einiger Zeit sucht die Bad Godesberger Kommunalpolitik deshalb nach wirksamen Mitteln, diesen Graumarkt auszutrocknen. Die "Zweckentfremdungssatzung", gültig seit Oktober 2014, war ein erster Schritt.

100 Verdachtsfälle gemeldet

Dennoch stößt die Stadtverwaltung bei der Ahndung von Verstößen auf Hindernisse, weil beispielsweise in vielen Fällen ein Bestandsschutz geltend gemacht wird. Bis Mitte Juni war noch kein Verfahren zum Abschluss gebracht worden, während der Verwaltung jedoch 100 Verdachtsfälle gemeldet und Verstöße festgestellt worden waren.

Zumindest flankierend helfen, so meint die CDU, könnte hier die Bettensteuer: "Wir sind der Auffassung, dass eine Gleichbehandlung von Hoteliers einerseits und gewerblichen Herbergsbetreibern und Ferienwohnungsvermietern andererseits durchaus gerechtfertigt wäre, ja geradezu geboten ist", argumentiert Philipp Lerch, Vorsitzender der CDU-Bezirksfraktion.

Die Union ist überzeugt, dass die "Erhebung" einer Bettensteuer auf die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen im Rahmen der aktuellen Prüfungen recht unbürokratisch umsetzbar wäre, weil der Wohnraum in Bad Godesberg derzeit ja ohnehin auf eine mögliche Zweckentfremdung überprüft werde.

Linksfraktion: "Überflüssige Prüfanträge"

Lerch: "Nicht zuletzt die möglichen zusätzlichen Einnahmen wären aus Sicht der Antragsteller begrüßenswert". Eines allerdings dürfe nach Überzeugung der CDU nicht passieren: Dass die ordnungsgemäße Entrichtung einer "Bettensteuer" zu einer nachträglichen "Legalisierung", Akzeptanz oder Duldung von nicht statthaften Mietverhältnissen führt.

Eine erste Replik zum Prüfantrag kommt bereits von der Linkspartei. Sie verweist darauf, dass die Zweckentfremdungssatzung "die entgeltliche private Übernachtung" explizit auch in "Ferienwohnungen" umfasse. Die CDU bittet Linken-Fraktionschef Michael Faber, betreffende Dokumente "selbst zu lesen", um "überflüssige Prüfaufträge" an die Verwaltung zu vermeiden.

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