Bauvorhaben in Rüngsdorf Bauen an der Seufertstraße ohne Zeitverlust

RÜNGSDORF · Für das Viertel zwischen Seufertstraße, Wiedemannstraße, Offenbachstraße, Kapellenweg und Rüngsdorfer Friedhof soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. So hatte es die Bezirksvertretung Bad Godesberg Anfang November auf Antrag von CDU und Bürger Bund beschlossen, und so soll es am 21. Januar auch der Planungsausschuss des Stadtrates entscheiden.

Eine veränderte Empfehlung hat die Verwaltung vor der Beratung im Ausschuss den Kommunalpolitikern nun auf den Weg gegeben: Anders als die Bezirksvertretung empfiehlt sie, sich auf den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu beschränken. Den Erlass einer Veränderungssperre, wie sie die Bezirksvertretung beschlossen hatte, möchte die Verwaltung in der abschließenden Fassung nicht wieder sehen.

"Die Verwaltung wird jedoch alle während der Planaufstellung eingehenden Bauvorhaben dem Unterausschuss Bauplanung vorlegen", erklärt die zuständige Abteilung in der aktuellen Beschlussvorlage und begründet darin auch ihre Haltung: Man sehe im Stadthaus die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele als nicht erforderlich an.

"So liegen die Freiflächen im südlichen Bereich des Plangebietes im Eigentum der Stadt. Des Weiteren liegen die mit Mietwohnungsbau bebauten übrigen Flächen im Eigentum der Vereinigten Bonner Wohnungsbau AG oder ebenfalls der Stadt. Die Stadt hat insofern die Möglichkeit, direkt oder indirekt auf die Bebauung Einfluss zu nehmen", schreibt die Fachverwaltung und führt weiter aus: Sie beabsichtige aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes eines Bebauungsplans, mögliche "Bauvorhaben auch vor Beendigung des Planverfahrens unter Beteiligung der Fachausschüsse zu genehmigen".

Hierdurch könne gegebenenfalls dem dringenden Bedarf, insbesondere im Bereich des geförderten Wohnraumes, zeitnah nachgekommen werden.

Anlass für das politische Augenmerk auf das Viertel im Süden Rüngsdorfs sind Neubau- und Modernisierungspläne der Vebowag sowie geplante Bauprojekte anderer Investoren. Laut Stadtverwaltung sollte für das Plangebiet eine höchstens dreigeschossige Bauweise zum Zwecke der Wohnnutzung festgeschrieben werden. Für den Eckbereich Seufertstraße/Kapellenweg sei eine bis zu viergeschossige Bebauung plus Staffelgeschoss denkbar - bei einer "städtebaulich befriedigenden Architektur", so die Stadt.

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