Wohnungen sind unerwünscht Klinik am Theaterplatz soll weiter bestehen

Bad Godesberg · Der Inhaber möchte ein Geschoss am Theaterplatz in Wohnraum verwandeln. Doch die Stadt lehnt den Vorstoß ab. In dem Gebiet sollen vor allem Geschäfte, aber auch Verwaltungs-, Kultur- und Wirtschaftseinrichtungen angesiedelt sein.

 Wenn es nach der Stadt geht, wird es in dem Haus am Theaterplatz 26 keine Wohnungen geben.

Wenn es nach der Stadt geht, wird es in dem Haus am Theaterplatz 26 keine Wohnungen geben.

Foto: Axel Vogel

In der Fußgängerzone, am Theaterplatz 26, sind wie in vielen Gebäuden in der Umgebung Arztpraxen untergebracht. Im zweiten Obergeschoss allerdings möchte der Besitzer, so die Auskunft der Stadt, gerne Wohnungen statt einer Klinik sehen. Ein entsprechender Antrag ist eingereicht, die Verwaltung allerdings steht dem skeptisch gegenüber. Denn das Vorhaben widerspreche dem Bebauungsplan. Ob die Politik die Einschätzung der Stadt teilt, wird sich zeigen. Auf Wunsch des Unterausschuss’ Bauplanung beschäftigt sich die Bezirksvertretung in ihrer nächsten Sitzung am Mittwoch, 18. März, mit dem Thema.

Zu dem für das Gebäude geltende Bebauungsplan gehören unter anderem auch die Fronhof- und die Michaelpassage. Er „setzt für das Baugrundstück nach der Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet fest“, so die Stadt. In diesen sollten vorwiegend Handelsbetriebe, aber auch Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Kultureinrichtungen angesiedelt sein.

Zwar könnten dort – in Ausnahmefällen – auch Wohnungen installiert werden. Allerdings müsse beachtet werden, „dass die Zweckbestimmung des Kerngebiets erhalten bleibt“. Heißt: Nur in einem gewissen Rahmen dürfen Geschäfte, Kulturtreffs oder eben Arztpraxen zu Wohnraum umgewidmet werden.

Das ist in der Vergangenheit bereits geschehen. Laut Stadt wurden 2016 zwei Gewerbe- und Büroeinheiten in dem Bereich als Wohnungen zugelassen. 2017 allerdings wurde ein weiterer Antrag abgelehnt. Um welche Immobilien es sich dabei handelte, „können wir aus Datenschutzgründen nicht sagen“, teilte Kristina Buchmiller vom städtischen Presseamt mit.

Warum wurde dem Antrag 2016 stattgegeben, ein Jahr später aber nicht mehr? Mittlerweile seien etwa 30 Prozent der Bebauungsplanfläche für die Nutzungen von Wohnungen zugelassen worden, so Buchmiller. „Weitere Wohnungen würden dazu führen, dass die Zweckbestimmung des Kerngebiets nicht erhalten bleibt.“ Daher wurde laut Verwaltung vor drei Jahren grundsätzlich festgelegt, „im Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes keine zusätzlichen Wohneinheiten mehr zuzulassen“.

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