Der Fall Niklas P. Anklage gegen Walid S. und Roman W. erhoben

Bad Godesberg · Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage gegen Walid S. erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 7. Mai in Bad Godesberg den 17-jährigen Niklas P. mit einem Schlag gegen den Kopf getötet zu haben.

Der Fall des am 7. Mai in Bad Godesberg auf offener Straße getöteten 17-jährigen Niklas P. erschütterte die Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Nun steht für die Staatsanwaltschaft fest, wer für die Tat verantwortlich ist: Sie hat den inzwischen 21-jährigen Walid S. angeklagt, und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei, die zum Tod eines Menschen führte. Doch sie wirft ihm noch eine weitere Gewalttat vor, und die soll der junge Mann genau eine Woche zuvor begangen haben. Das bestätigte Landgerichtssprecher Bastian Sczech am Donnerstag.

Nach GA-Informationen soll Walid S. am 30. April mehrfach durch Gewalttaten auffällig geworden sein. Doch er wurde wieder laufen gelassen, auch nachdem er gegen 3 Uhr morgens am Bahnhof einem Jugendlichen derartig heftig eine Flasche auf den Kopf schlug, dass das Opfer nicht nur eine Platzwunde, sondern auch eine Gehirnerschütterung erlitt. In diesem Fall wirft ihm die Anklage nun eine weitere gefährliche Körperverletzung vor. Und am 7. Mai kostete seine Aggressivität den Schüler Niklas P. das Leben.

Der 17-Jährige war in jener Nacht mit seiner Schwester, zwei Freundinnen und zwei Freunden nach einem Konzert bei Rhein in Flammen auf dem Weg zum Bad Godesberger Bahnhof, um heim nach Bad Breisig zu fahren, als er der Gruppe um Walid S. begegnete. Als diese Gruppe anfing zu pöbeln, soll es erst zur verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, bis Walid S. laut Anklage auf Niklas P. losging und ihm einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzte. Der 17-Jährige stürzte zu Boden und war laut Anklage sofort bewusstlos.

Denn was da noch niemand ahnte: Niklas litt laut Anklage „an einer Vorschädigung der blutführenden Gefäße im Gehirn“, sodass der Schlag zu einem Arterienriss führte, an dessen Folgen der 17-Jährige am 13. Mai starb. Anschließend trat Walid S. laut Anklage mit seinem Trekkingschuh auch noch gegen den Kopf des bereits bewusstlosen Niklas und fügte ihm Schürfwunden zu. „Laut Anklage ist der Schlag gegen den Kopf ursächlich für den Tod“, erklärte Gerichtssprecher Sczech.

Doch die Ermittler haben nicht nur Walid S. als Täter bei der Gewaltattacke ausgemacht. Der erhielt Unterstützung von zwei Mittätern, und einen von ihnen hat die Staatsanwaltschaft nun zusammen mit Walid S. angeklagt: Der 21-jährige Roman W. soll ebenfalls versucht haben, auf den Kopf des am Boden liegenden Niklas einzutreten, wurde jedoch von dessen beiden Begleiterinnen festgehalten. Und einem dieser Mädchen soll der 21-Jährige mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Wie Walid S. war auch Roman W. zunächst wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags in U-Haft gekommen, jedoch wieder entlassen worden, als die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nach Bekanntwerden von Niklas P.'s Vorschädigung auf Körperverletzung mit Todesfolge abänderte. Und die konnte Roman W. nicht angelastet werden. Doch seit dem 9. September sitzt auch er wieder hinter Gittern. Denn in jener Nacht hatte er zusammen mit einem laut Anklage „gesondert Verfolgten“ einen 29-Jährigen, der ihn im Fall Niklas belastet, nicht nur bedroht, sondern massiv attackiert. Den Ermittlungen zufolge schlug und trat er minutenlang auf Kopf und Körper des Zeugen ein. Der Mann erlitt Prellungen und Schürfwunden am Kopf und im Rücken- und Nierenbereich und leidet unter Kopfschmerzen. In diesem Fall und im Fall Niklas P. lauten die Vorwürfe gegen Roman W. nun: gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei, die zum Tod eines Menschen führte.

Weil Walid S. zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, findet die Verhandlung vor der 8. Jugendstrafkammer als Jugendschwurgericht statt. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 54 Zeugen aufgelistet und zahlreiche Beweismittel aufgeboten. Darunter auch die Jacke mit dem Blut von Niklas P., die in Walid S.'s Wohnung gefunden wurde. Als Gutachter werden ein Rechtsmediziner und ein Beamter des Landeskriminalamtes genannt. Der Prozess ist noch nicht terminiert.

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