Ford Focus auf der Görresstraße Ärger über zugewachsenes Auto in Bonn-Mehlem

Mehlem · Grün umrankt steht ein Ford Focus auf einem Parkplatz an der Görresstraße. Der Grund: Das Auto wurde seit März nicht bewegt. Die Anwohner ärgern sich, der Stadt sind die Hände gebunden.

Der Zollstock zeigt es genau an: 1,29 Meter misst das höchste der Gewächse, die unter dem Ford Focus hervorwachsen, der an der Görresstraße parkt. Wie lange braucht diese Pflanze wohl, um so groß zu werden? Knapp vier Monate, grob geschätzt. Seitdem ist laut Klaus Hoffmann, der an der Straße wohnt, dieses Fahrzeug nicht bewegt worden.

Das deckt sich mit dem Ablaufdatum, das auf der TÜV-Plakette an dem Ford angegeben ist: Der ist im März abgelaufen. Es hat fast etwas von einem Kunstwerk, da die Pflanzen schön in Reih und Glied wie ein natürlicher Zaun zwischen Auto und Straße wirken.

Den Anwohnern ist es ein Dorn im Auge, denn es besetzt einen Parkplatz, der laut Hoffmann dort dringend benötigt wird. Darüber hinaus wirkt der Wagen aus der Nähe betrachtet schon nicht mehr so ästhetisch, denn dann fällt der Blick auf das Innere und offenbart Verpackungsmüll und leere Bierflaschen. Wem das Auto gehört, weiß Hoffmann nicht. Eine Frau tritt aus dem Haus, das dem Parkplatz gegenüber liegt.

Nicht viel über Ford Focus bekannt

Der Ford? Sie nickt mit dem Kopf in Richtung der Gärten, die sich hinter dem Zaun auf der anderen Straßenseite liegen, vor dem der Ford steht. Einer der Bewohner der Heinrichstraße habe ihn wohl dort abgestellt. Aber Genaues weiß sie nicht. Hoffmann hatte auch schon mal bei der Polizei und beim Ordnungsamt angerufen. Man könne das Fahrzeug nicht abschleppen lassen, da es ja noch ein gültiges Kennzeichen hat, habe die Polizei gesagt. Und man könne, habe das Ordnungsamt mitgeteilt, zwar ein Bußgeld wegen des abgelaufenen TÜV verhängen, aber ansonsten nichts unternehmen.

Andere Informationen hat die Stadt auch auf GA-Nachfrage nicht parat. „Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht möglich“, sagt Pressesprecher Marc Hoffmann. „Das Fahrzeug ist angemeldet und steht auch nicht in einem Bereich, der durch Beschilderung das Parken reguliert. Erst wenn die Zulassung des Fahrzeuges erloschen wäre, kann der Fahrzeughalter mittels einer Ordnungsverfügung aufgefordert werden, sein Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.“ Das Auto müsse auch nicht bewegt werden, solange keine Sonderbeschilderung etwa für einen Baustellenbeginn oder Umzug aufgestellt wird.

Und wer ist zuständig für das Gewächs am Auto? „Der Parkstreifen ist eine so genannte Sondereinrichtung auf dem Gehweg, der in die Zuständigkeit der Anlieger fällt“, teilt Marc Hoffmann mit. Also entweder Platz in der Biotonne schaffen oder das Unkraut weiter wachsen lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort