Landgericht Bonn Ausraster bringen Mann ins Gefängnis

Bonn · Seine ständigen Ausraster unter Alkoholeinfluss haben für einen 30 Jahre alten Bonner nun weitreichende Konsequenzen. Am Dienstag wurde der vorbestrafte Angeklagte vom Landgericht unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Im Frühjahr 2012 war der Angeklagte nach dem Absitzen einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe aufgrund einer Vergewaltigung aus dem Gefängnis entlassen worden.

Im Juli und August war es dann zu zwei Gewaltausbrüchen gekommen: Zunächst hatte der 30-Jährige in einem Bus herumgepöbelt. Einem 86-Jährigen, der sich beschwerte, hatte er einen Schlag aufs Auge versetzt. Eine mutig einschreitende Frau hatte den Randalierer bis zum Einreffen der vom Busfahrer alarmierten Polizei mit einem Schirm in Schach gehalten.

Am 29. August hatte er dann nach einem Streit einem im Rollstuhl sitzenden Freund ins Gesicht geschlagen. Kurz darauf war er mit einem Messer auf einen 26 Jahre alten Bekannten losgegangen und hatte zwei Mal zugestochen.

Der Attackierte war jedoch unverletzt geblieben, da er einen Rucksack schützend vor sich hielt. Anschließend hatte der Verurteilte dem flüchtenden Bekannten laut Zeugen die Waffe noch wie ein Messerwerfer hinterher geworfen. Doch das Messer war an dem 26-Jährigen vorbeigeflogen.

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