Ausländisches Rindfleisch als deutsches verkauft

Firmenchefin wegen Betruges angeklagt - Etikettierungsgesetz dient Schutz vor BSE

Bonn. Um Menschen größtmöglichen Schutz vor BSE zu bieten und den Rindfleischmarkt transparent zu machen, muss seit dem 1. Januar 2002 einer EU-Verordnung zufolge die Herkunft eines Rindes lückenlos nachgewiesen werden.

Und Rindfleisch aus Deutschland steht seit der BSE-Krise bei Konsumenten hoch im Kurs. Doch die Geschäftsführerin einer auf das Zerlegen, die Verarbeitung und den Verkauf von Kalbfleisch spezialisierten Firma aus dem Vorgebirge soll Kunden über die wahre Herkunft der Tiere getäuscht und Fleisch aus dem Ausland als deutsches deklariert und verkauft haben.

Dabei soll auch bereits abgelaufenes Fleisch in den Handel geraten sein. Nun klagt die Staatsanwaltschaft die 53-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betruges in 181 Fällen und Verstößen gegen Rindfleischetikettierungsverordnung und Lebensmittelgesetz an.

Die Geschäftsfrau, die den Betrieb laut Anklage seit 1988 führt und allein für den Fleisch-Einkauf verantwortlich ist, soll den Etikettenschwindel von Mitte Dezember 2003 bis Mai 2004 betrieben haben. Und den Ermittlern zufolge hätten die Kunden, die ausdrücklich Kalbfleisch von deutschen Rindern orderten, die Ware nie gekauft, wenn sie deren wahre Herkunft gekannt hätten: Das Fleisch kam aus Holland und Belgien.

Und gerade Belgien war eine Zeitlang besonders in Verruf geraten als das Land, das besonders gefährdetes Fleisch von den britischen Inseln auf den Kontinent geschmuggelt hatte.

Laut Anklage soll die 53-Jährige mit den Manipulationen, in die sie ihre Mitarbeiter hineinzog, einen Schaden von 762 625 Euro angerichtet haben. So musste laut Anklage ein Mitarbeiter das EDV-Alarmsystem, an das die Firma angeschlossen war, so austricksen, dass es keine Meldung machte, wenn ein Kunde statt des bestellten deutschen Fleisches ausländisches erhielt. Schließlich schlug ein Mitarbeiter Alarm, und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Laut Anklage soll die 53-Jährige immer dann betrogen haben, wenn es zu Engpässen auf dem deutschen Rindfleischmarkt kam, um keine Kunden zu verlieren. Laut Anklage ging sie bereits 2002 einmal zu weit: Weil der Absatz stagnierte, bestach sie einen Großabnehmer. Dafür wurde sie 2003 zu 6 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihre Firma existiert noch, allerdings verlor sie laut Anklage im Rahmen dieses Falles mehrere Großabnehmer. Demnächst muss sie sich vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort