Prozess in Bonn Arbeitsloser verklagt Bund auf 18.800 Euro Schadensersatz

BONN · Einst gehörte der 49-Jährige sogar dem Vorstand einer Aktiengesellschaft an. Inzwischen ist der Mann arbeitslos. Die Hoffnung auf eine neue Stelle in einem Ministerium in Bonn zerschlug sich.

Er war noch nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Der alleinerziehende Vater will das nicht hinnehmen und hat den Bund verklagt. Er fühlt sich gegenüber den anderen Mitbewerbern diskriminiert. Sein Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.

Dort stellt sich heraus: Der Akademiker, ein promovierter Betriebswirt, ist schwerbehindert. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hätte ihn die Personalabteilung des betreffenden Ministeriums eigentlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen. Weil das nicht geschah, fordert er nun vom Bund 18 800 Euro als Schadensersatz.

Der Vertreter des Ministeriums meint dagegen, "nein, wir mussten ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Denn der Bewerber entsprach überhaupt nicht unserem Anforderungsprofil." Gesucht werde kein Betriebswirt, sondern vielmehr ein IT-Experte mit Führungserfahrung. Immerhin seien in dem Bereich rund 500 Mitarbeiter tätig. "Das ist schon eine herausgehobene Stellung", sagt der Vertreter der Beklagten und versichert obendrein, dass die Schwerbehindertenvertretung an der Entscheidung beteiligt gewesen sei.

Der Anwalt des Klägers, der bei der Verhandlung nicht zugegen ist, ist dagegen überzeugt: Sein Mandant sei durchaus für diesen Posten geeignet. Im Übrigen sei in der Ausschreibung die Stelle gar nicht hinreichend beschrieben gewesen.

Als die Beklagte im Laufe der Verhandlung einräumt, man habe schon darüber diskutiert, ob man den Kläger einladen solle oder nicht, fragt der Kammervorsitzende sichtlich erstaunt nach: "Warum haben Sie ihn dann nicht eingeladen? Das hätte doch dem Gesetz entsprochen."

Seine Frage bleibt unbeantwortet. Weil die Beklagte dem Vorschlag des Richters, sich mit dem Kläger gütlich zu einigen, nicht folgen will, beraumt er einen Kammertermin an. Die Verhandlung wird im März fortgesetzt.

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