Rechtsbeistand der Türkei im Fall Demirtas Kritik an Nebentätigkeit von Bonner Professor wächst

Bonn · Der Hochschulrat will sich mit der Nebentätigkeit des Bonner Jura-Professors Stefan Talmon als Rechtsbeistand der Türkei befassen. Abgeordnete aus Bonn bewerten Talmons Verhalten unterschiedlich.

 Selahattin Demirtas, Präsidentschaftskandidat der oppositionellen pro-kurdischen Partei HDP, sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft. (Archivbild)

Selahattin Demirtas, Präsidentschaftskandidat der oppositionellen pro-kurdischen Partei HDP, sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft. (Archivbild)

Foto: dpa/Uncredited

„Diese Angelegenheit werden wir im Hochschulrat in jedem Fall zum Thema machen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der frühere Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, am Mittwoch dem General-Anzeiger.

Einer Bewertung wolle er nicht vorgreifen. „Ich persönlich würde mir aber wünschen, dass beamtete Professoren sich vorher überlegen, wie eine Nebentätigkeit sich auf ihre gebotene Unparteilichkeit auswirkt“, sagte Engels weiter. Auch dem Ansehen der Hochschule werde mit einem solchen Einsatz kein Gefallen getan, „das sollte ein Professor ebenfalls in die Waagschale werfen“.

Hochschulrat will über Talmons Nebentätigkeit sprechen

Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel, die ebenfalls im Hochschulrat sitzt, sieht es ähnlich. Sie sagt: „Ich glaube, diesem Fall wird die Universität nachgehen müssen“. Nach intensiver Prüfung zusammen mit dem Betroffenen durch die Hochschulleitung solle das Thema im Hochschulrat als Aufsichtsgremium besprochen werden. Sie lobt den kooperativen und offenen Führungsstil der Hochschulleitung unter Rektor Michael Hoch. Auch strittige Fälle würden nicht unter den Teppich gekehrt. In der Sache selbst schlagen zwei Herzen in ihrer Brust: „Formaljuristisch ist die Türkei unser NATO-Partner. Trotzdem kann ich persönlich den Ärger der Menschenrechtsorganisationen verstehen“, sagt Lücking-Michel.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hatte am Montag die Universität öffentlich aufgefordert, Talmon die Genehmigung für das Mandat als Nebentätigkeit zu entziehen. Uni-Pressesprecher Andreas Archut hatte die genehmigte Nebentätigkeit Talmons bestätigt. Es sei „gängige Praxis, dass international besonders ausgewiesene Rechtswissenschaftler Mandate vor internationalen Gerichten übernehmen“. Auch der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) äußerte dagegen nun Bedenken. Die Vorsitzende Lena Engel sagte, eine Nebentätigkeit neben der Lehrtätigkeit an der Universität sei üblich und den Studenten grundsätzlich zumutbar. „Dieser konkrete Fall muss allerdings kritisch begleitet werden.“

Bonner Abgeordnete reagieren unterschiedlich

Verwunderung über Talmons Verhalten äußert die Bonner Europa-Abgeordnete Alexandra Geese (Grüne). „Seine Parteinahme für ein autoritäres Regime macht ihn als Hochschullehrer angreifbar“, sagt sie. Auch die Grüne Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner findet Talmons Mandat „in höchstem Maße irritierend“. Sie hoffe, „dass die Universität jenseits der Frage, ob diese Nebentätigkeit unterbunden werden kann, hierzu klare Worte findet“, sagte Dörner Entspannter sieht ihr Bonner Bundestagskollege Alexander Graf Lambsdorff (FDP) die Dinge. Das Mandat werde ja für den türkischen Staat und nicht für dessen Präsidenten Erdogan ausgeübt. „Es ist ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass jeder sich vor einem Gericht verteidigen darf, auch Staaten“, sagt Lambsdorff. Demnach sei die Nebentätigkeit nicht zu beanstanden. Kritisch werde es allerdings, sollte die Anwaltstätigkeit Einfluss auf die Lehr- und Forschungstätigkeit eines Professors haben.

Der Fall Demirtas

Selahattin Demirtas galt lange als Hoffnungsträger für einen demokratischen Aufbruch in der Türkei und damit als politisch gefährlich für Präsident Reccep Tayyip Erdogan.

2014 hatte der damals 41-jährige Kurde Demirtas aus Ost-Anatolien bei der Präsidentenwahl für seine junge linke Partei HDP immerhin zehn Prozent der Stimmen geholt. Im November 2016 war er in Untersuchungshaft gekommen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm „Führung einer Terrororganisation“ und „Volksverhetzung“ vor und forderte in mehreren Verfahren insgesamt 142 Jahre Haft.

Während ein Gericht in Istanbul im Dezember 2018 eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten wegen angeblicher Terrorpropaganda verhängte, hat Anfang September eine Kammer in Ankara Demirtas’ Freilassung angeordnet – allerdings ohne Ergebnis.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte bereits 2018, die Dauer der Untersuchungshaft sei nicht verhältnismäßig. Er erlaubte allerdings eine Wiederbefassung in der großen Kammer. Am Mittwoch hat diese getagt. Egal wie das Urteil ausgeht: Auch wenn die Türkei als Mitglied des Europarats daran gebunden wäre, will Erdogan es nicht anerkennen.

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