Angeklagter bestreitet die Missbrauchsvorwürfe

51-Jähriger soll sich an Tochter seiner Ex-Lebengefährtin vergangen haben

Rhein-Sieg-Kreis. (jeo) Fast ein Jahrzehnt lang soll sich der 51 Jahre alte Max S. (Name geändert) sexuell an einem Kind vergangen habe. Seit Freitag muss sich der Elektriker wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor der zweiten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.

Zwischen 1989 und 1997 soll es im Lohmarer Wohnhaus, dem Geschäft des Angeklagten in Königswinter und in einem Auto fünf Übergriffe auf die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin gegeben haben. In zwei Fällen soll es sogar zum Beischlaf gekommen sein. Zu Beginn des mutmaßlichen Missbrauchs war das Mädchen gerade einmal sechs Jahre alt.

Vor Gericht bestritt S. am Freitag die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement. Im Brustton der Überzeugung sagte der 51-Jährige: "Die Anschuldigungen sind nicht wahr." Er habe keine Erklärung dafür, warum er jetzt - nach so langer Zeit - beschuldigt werde. Vielmehr will der Angeklagte bis zur Trennung von seiner Lebensgefährtin 1998 ein gutes Verhältnis zu dem Mädchen gehabt haben.

Danach habe kein Kontakt mehr bestanden. Wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht, soll sich das Kind bereits mit elf Jahren hilfesuchend an seine Mutter gewandt haben. Diese habe die Erzählungen über Missbrauch allerdings als Phantasiegespinste ihrer Tochter abgetan. Der Angeklagte will laut eigener Aussage von seiner Freundin nie auf ein solches Gespräch angesprochen worden sein.

Eine Zeugin, die gemeinsam mit dem Mädchen ein Internat besucht hatte, konnte sich am Freitag dunkel daran erinnern, dass ihre Freundin ihr 1996 von sexuellen Übergriffen durch den Beschuldigten erzählt habe. Daraufhin sei es im Internat zu einem Gespräch zwischen Erziehern und der Mutter des Mädchens gekommen.

Wie der Angeklagte, der bei der Unterhaltung vor der Tür habe warten müssen, am Freitag aussagte, soll das Mädchen im Laufe des Gesprächs zugegeben haben, dass sie gelogen habe.

Wenn Max S. kein Geständnis ablegt, muss das mutmaßliche Opfer am nächsten Verhandlungstag im Zeugenstand vernommen werden. Die junge Frau, inzwischen erwachsen und Mutter eines Kindes, hatte den Beschuldigten erst im vergangenen Jahr nach langen Überlegungen angezeigt.

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