Angeklagte gaben sich als Polizisten aus

Zwei Männer stehen wegen erpresserischen Menschenraubs vor Gericht

Bonn. Sie brauchten Geld für Drogen und kamen deshalb auf die Idee, sich als Polizisten in Zivil auszugeben. Mit dieser Masche schafften es der 29 Jahre alte Frank E. und der 24-jährige Kevin L. (alle Namen geändert) laut Staatsanwaltschaft, einen Mann um 140 Euro zu erleichtern.

Seit Montag muss sich das in Untersuchungshaft sitzende Duo wegen erpresserischen Menschenraubes vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Wie der 40 Jahre alte Geschädigte am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand berichtete, wurde er am 7. August 2007 von Frank E. im Hofgarten angesprochen.

Der 29-Jährige habe vorgegeben, ein Zivilpolizist zu sein und dann behauptet, er müsse den 40-Jährigen vorläufig festnehmen, da dieser in Drogengeschäfte verwickelt sei. Um eine Durchsuchung in der Öffentlichkeit zu vermeiden, solle er den Polizisten zur Wache folgen.

Im Glauben, dass es sich bei den beiden Männern tatsächlich um Polizeibeamte handelt, ging der 40-Jährige mit den Beschuldigten bis zum Bertha-von-Suttner-Platz. Kurz darauf wurde das Opfer nach eigenen Angaben in eine Spielothek geschubst, wo es sich an die Wand habe stellen müssen und aufgefordert wurde, Personalausweis und Geldbörse herauszugeben. Als der 40-Jährige "Hilfe, Überfall!" rief, ergriffen die beiden Angeklagten nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Flucht - mit 140 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers.

Frank E., dessen Vorstrafenregister 17 Eintragungen aufweist, räumte am Montag ein, dass der Geschädigte "abgezogen" werden sollte. Allerdings sei diese Idee erst entstanden, als der 40-Jährige sie im Hofgarten gefragt habe, ob sie Haschisch verkaufen. Daraufhin will der 29-Jährige dem Opfer angeboten haben, dass er "was zu rauchen" am Suttner-Platz besorgen könne. Erst dort habe er sich als Polizist ausgegeben. Diese Version bezeichnete der 40-Jährige als "Lüge". Eine Entschuldigung wollte er - im Gegensatz zu den angebotenen 500 Euro als Entschädigung - nicht annehmen.

Dem Mittäter, der sich laut Opfer "stets im Hintergrund" hielt, droht nicht nur eine Verurteilung wegen dieser Tat. In das Verfahren wurden weitere fünf Anklagen einbezogen, bei denen sich Kevin L. unter anderem wegen versuchter Körperverletzung und Diebstahls verantworten muss. Der Prozess wird fortgesetzt.

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