Allerletzte Chance auf Bewährung

BONN · Noch am Tatort waren zwei Einbrecher in der Nacht auf den 29. Mai in einem Firmengebäude gestellt worden, am Freitag mussten sich der 21- und 18-Jährige vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Das Duo war durch eine nicht verschlossene Seitentür in das Gebäude gelangt und hatte einen Alarm ausgelöst. Noch bevor die beiden Täter Beute machen konnten, nahmen Beamte sie fest. Bei dem 21 Jahre fand sie eine Brechstange und einen Totschläger.

Die Beteuerung des Angeklagten vor Gericht, er habe die beiden Gegenstände in dem Bürogebäude gefunden und eingesteckt, wertete das Gericht als "abenteuerliche Schutzbehauptung. Das glauben Sie doch selbst nicht, dass wir Ihnen das abnehmen", sagte der Vorsitzende Richter.

Das Duo wurde schließlich wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs, der 21-Jährige zudem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der mehrfach Vorbestrafte entging nur knapp dem Gang ins Gefängnis: Unter Einbeziehung einer Vorstrafe erhielt er eine Einheitsjugendstrafe von 16 Monaten.

Dass diese Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde, bezeichnete der Vorsitzende als "allerletzten Warnschuss: Wenn Sie diese Chance nicht nutzen, kann Ihnen keiner mehr helfen." Der einzige Grund, warum die Verhängung einer Bewährung überhaupt noch in Betracht kam, war der Umstand, dass die letzte Verurteilung erst im Juli - also nach dem nun verhandelten Einbruch - erfolgt war.

Deshalb sei der 21-Jährige noch nicht als der "klassische Bewährungsversager" einzustufen - obwohl er von den im Juli verhängten Auflagen so gut wie keine erfüllt hatte: Weder hatte er den Bewährungshelfer regelmäßig besucht, noch die auferlegten Sozialstunden abgeleistet.

Dies muss er nun alles ebenso nachholen wie die monatliche Ratenzahlung einer Geldauflage. Der Vorsitzende Richter machte ihm unmissverständlich klar, dass er bei dem kleinsten Verstoß gegen die Anordnungen Ungehorsamsarrest verhängen und die Bewährung widerrufen wird. Der 18 Jahre, der wegen versuchten Diebstahls vorbestraft ist, muss eine Woche Dauerarrest im Gefängnis absitzen. In den Augen des Gerichts muss diese "fühlbare Sanktion" sein, damit dem Heranwachsenden "klar gemacht wird, wo sein Verhalten hinführt".

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