Bauskandal um das World Conference Center Bonn Hong erhält Freiheitsstrafe auf Bewährung

Bonn · Der ehemalige Bau-Chef des World Conference Center Bonn (WCC), Young-Ho Hong, ist am Donnerstag vor dem Bonner Landgericht wegen Untreue im besonders schweren Fall zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Damit ging am späten Nachmittag nach fast anderthalb Jahren und 54 Verhandlungstagen der WCCB-Prozess Nummer 3 zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2012 gegen den Berliner Architekten mit südkoreanischen Wurzeln Anklage erhoben und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung beantragt. Vier Monate sollten allerdings wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Es ist davon auszugehen, dass Hong in Revision gehen wird und das Urteil nicht akzeptiert.

Die Ermittler hatten Hong vorgeworfen, die Baukasse des WCCB geplündert zu haben. Insgesamt hatte die Anklage 17 Tatbestände aufgelistet, wobei einige Taten auch drei ehemaligen Mitarbeitern des Gebäudemanagements der Stadt Bonn vorgeworfen worden waren, darunter der ehemalige Chef des städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks.

Verurteilt wurde Hong am Ende wegen eines Tatbestands: wegen Untreue im besonders schweren Fall. Das Gericht sieht es seinem Vorsitzenden Jens Rausch zufolge als erwiesen an, dass der Angeklagte damals als Geschäftsführer der Bauherren-Gesellschaft UNCC im Sommer 2007 eine Rechnung über 2,041 Millionen Euro Brutto bei der Stadt Bonn eingereicht hat, um eine Auszahlung dieses Betrages an seine Baufirma SMI Hyundai Europe zu erwirken. Nur zwei Monate später übersandte Hong eine korrigierte, von ihm unterzeichnete Rechnung der SMI Hyundai Europe GmbH über 1,7 Millionen Euro. Aufgrund der erteilten Freigabe durch das SGB wurde dieser Betrag, für den keine Gegenleistung erbracht worden war, einem Konto der SMI Europe GmbH gutgeschrieben.

Hong saß unmittelbar nach dem Zusammenbruch des World Conference Center Bonn (WCCB) im September 2009 zwei Wochen lang in Untersuchungshaft. Nach dreijährigen Ermittlungen wurde er 2012 gemeinsam mit den drei Mitarbeitern des SGB angeklagt. Die Stadt-Mitarbeiter sollen bei der Prüfung der WCCB-Baukosten jede Rechnung durchgewinkt haben. Das Verfahren gegen Naujoks wurde später gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt, ebenso der Prozess gegen seine beiden Mitarbeiter, die jeweils 5000 Euro an die Staatskasse zahlen mussten. Naujoks musste zudem seine Anwaltskosten in Höhe von 30000 Euro selbst übernehmen. Der Rat der Stadt Bonn hatte - anders als bei den beiden Untergebenen von Naujoks - eine Übernahme der Anwaltskosten des Ex-Gebäudemanagers abgelehnt.

Der einstige WCCB-Investor, Man-Ki Kim, war bereits im Mai 2013 von Richter Jens Rausch zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden - unter anderem wegen Betrugs im besonders schweren Fall. Da die lange U-Haft mitgerechnet wurde und Man-Ki Kim hinter Gittern „gute Führung" bewiesen hatte, kam er 2014 frei. Auf Antrag Südkoreas wurde er indes in sein Heimatland ausgeliefert. Es bestand Verdacht auf Betrug. Heute soll er sich wieder auf freiem Fuß befinden. Wo, weiß niemand.

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