Betrug Fahrzeughändler zu fünf Jahren Haft verurteilt

EUSKIRCHEN/BONN · Mit jahrelangen Betrügereien hat ein 67 Jahre alter Geschäftsmann, dessen Gesellschaft ihren Sitz in Euskirchen hatte, versucht, finanzielle Löcher zu stopfen. Das Fazit: Die kommenden Jahre wird der Mann aus Gerolstein im Gefängnis verbringen müssen.

Von den Richtern der Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte unter anderem wegen Betruges, Bankrotts und Insolvenzverschleppung zu insgesamt fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Es mussten zwei Einzelstrafen (zwei Jahre und neun Monate sowie zweieinhalb Jahre) gebildet werden, da er im Tatzeitraum zwischen 2009 und 2013 bereits im Mai 2012 vom Amtsgericht in Euskirchen ebenfalls wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Der ehemalige Autoverkäufer hatte sich darauf spezialisiert, Nutzfahrzeuge wie Lkw und Muldenkipper zu verkaufen. Dabei kassierte er laut Urteil in zwölf Fällen Gelder, ohne die Fahrzeuge zu liefern. Die Richter gehen davon aus, dass ein Schaden von etwa 300 000 Euro entstanden ist. Zudem hatte der 67-Jährige mehrfach falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

Im Prozess hatte der Betrüger ein umfassendes Geständnis abgelegt - vermutlich nicht zuletzt, da das Gericht dem bis dahin schweigenden Angeklagten am ersten Verhandlungstag zu verstehen gegeben hatte, dass ansonsten auch acht Jahre Haft herauskommen könnten. Laut Urteil führte der Angeklagte mit dem ergaunerten Geld kein Luxusleben. Er habe vielmehr auf einem sehr niedrigen Niveau gelebt.

Seit September saß der Gerolsteiner in Untersuchungshaft. Bis zum Antritt der mehrjährigen Freiheitsstrafe wurde er nach der Urteilsverkündung allerdings gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Unter anderem wurde ihm untersagt, bis zum Haftantritt im Nutzfahrzeughandel aktiv zu werden. Der Vorsitzende Richter gab dem 67-Jährigen mit auf den Weg, dass er die "milde Strafe" als letzte Chance begreifen solle.

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