Erneut Razzien bei Kräuter-Händlern

BONN · Ermittlern zufolge erlitten die Konsumenten Vergiftungen. Der Vorwurf lautet Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz:

Elf Monate nach Razzien in den Wohnungen und Geschäftsräumen von mehreren Händlern, die laut Staatsanwaltschaft verbotene Kräutermischungen mit berauschender Wirkung vertrieben, kamen die Ermittler am Montagmorgen erneut: Mit richterlichen Beschlüssen durchsuchten sie zwölf Objekte von Internethändlern in Bonn und der Region.

Denn die hatten, so die Polizei, trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Diesmal stellten die Ermittler nicht wie im Januar große Mengen der Kräutermischungen sicher, dafür aber umfangreiches Beweismaterial und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln bereits seit Herbst 2010 gegen die Internethändler, die Kräutermischungen wie "Lava Red" zum Kauf anboten.

Damals bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz oder aber unter das Arzneimittelgesetz fallen.

Die Untersuchung der Mischungen beim BKA bestätigte schließlich die Annahme der Ermittler, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen, und daher der Verdacht des "Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln" gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich, so teilten die Ermittler mit, sei zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten "Kräutermischungen" nicht strafbar. Es seien jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt worden, zumeist in Süddeutschland.

Aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten. Und obwohl den hiesigen Händlern, so die Ermittler, im Januar erklärt worden sei, dass ihr Treiben strafbar sei, hätten sie den Verkauf der Mischungen fortgesetzt.

Als unverhältnismäßig hingegen bezeichnet Rechtsanwalt Michael D. Hakner das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Er vertritt zwei der Verdächtigen und erklärte gegenüber dem GA: "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen."

Nach der ersten Durchsuchung im Januar 2011 sei erst mal nichts mehr geschehen. Zwar hätten die Ermittler - genau wie seine Mandanten - ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu erfahren, ob die Kräutermischungen unter das Arzneimittelgesetz fallen. "Aber gehört habe ich nichts mehr." Dem Gutachten seiner Mandanten zufolge seien die Kräutermischungen in Ordnung.

Im Juli habe er Verfahrenseinstellung beantragt. Vergeblich. Weil seine Mandanten Ende Juli "immer noch keine Sicherheit hatten, ob sie die Kräutermischungen verkaufen dürfen oder nicht, haben sie sich entschlossen, die Firma zu verkaufen." Das sei am 22. Juli geschehen.

Trotzdem seien die Ermittler am Montag in die Privatwohnung seines Mandanten in Bad Honnef gegangen - mit Durchsuchungsbefehl und Arrestbeschluss für 611.000 Euro. Hakner dazu: "Ich nehme an, dass das Gutachten inzwischen da ist."

Und dieses Gutachten bestätigt laut Staatsanwaltschaft die Illegalität der Kräutermischung. Die Ermittler gehen von einem schweren Fall des Verstoßes aus. Strafandrohung: Haft bis zu zehn Jahren.

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