"Das hat jemand anderes dort deponiert" 22-Jähriger wegen Cannabis-Handel am Hofgarten verurteilt

Bonn · Es ist kein Geheimnis, dass der Bonner Hofgarten ein beliebter Platz für Drogendealer ist. Ein 22-Jähriger wurde jetzt wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu 13 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

Vor allem die Bänke am Eingang zur U-Bahn-Haltestelle am Hofgarten werden für den Drogenhandel genutzt. Dort gehen Tütchen und Bubbles von Hand zu Hand. So auch am 11. April diesen Jahres, als Polizisten die Szene bei einer großangelegten Kontrolle observierten.

Damals hatten sie schon länger einen jungen Mann im Blick, der an der Rückenlehne einer Parkbank stand und wartete. Als schließlich ein Kunde an ihm vorbeischlenderte, ging es ganz rasch: Die Hand des 22-Jährigen schnellte nach hinten in seinen Rucksack, der auf der Bank deponiert war, und überreichte dem 26-Jährigen zwei Tütchen. Für 1,35 Gramm Marihuana bekam der Dealer 20 Euro.

Das Bonner Amtsgericht hat den anerkannten Kriegsflüchtling, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, jetzt wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu 13 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Für Strafrichter Gerd Kathstede stand fest, dass der Angeklagte regelmäßig Rauschgift verkauft. Direkt nach der Festnahme des 22-Jährigen hatten die Ermittler die Flüchtlingsunterkunft durchsucht und waren fündig geworden: Im Spülkasten seiner Toilette waren weitere 6,92 Gramm Marihuana versteckt gewesen, die laut Urteil fraglos zum Verkauf bestimmt waren.

Der Angeklagte, der selbst täglich einen Joint geraucht hat, hatte im Prozess beteuert, dass der versteckte Stoff nicht von ihm sei. "Ich vermute, das hat jemand anderes dort deponiert." Das jedoch nahm ihm der Richter nicht ab. Der Hausmeister der Unterkunft sagte als Zeuge, dass es sich um eine Einzeltoilette handele, die nur der Angeklagte benutzen könne, "außer er schließt nicht ab". Man rieche jeden Tag Marihuana im Flur.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 100 Sozialstunden im Tierheim leisten, darf kein Rauschgift konsumieren und muss sich auf eigene Kosten alle zwei Monate einem Drogenscreening unterziehen. Dafür kam er nach mehr als drei Monaten in der U-Haft wieder auf freien Fuß.

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