Sexuelle Nötigung 19 Monate Haft für Autoverkäufer

BONN/RHEINBACH · Ein 27-Jähriger ist nach seiner Verurteilung fröhlich winkend davongefahren, obwohl er keinen Führerschein mehr hat. Nun droht ihm ein neues Verfahren.

Dass er es mit dem Einhalten gesetzlicher Regeln nicht so ernst nimmt, hat ein 27-Jähriger, der zuletzt wieder bei seinen Eltern in Rheinbach gewohnt hat, bereits mehrfach unter Beweis gestellt: Das Bundeszentralregister weist bereits mehr als zehn Eintragungen auf. Jetzt scheint der Autoverkäufer allerdings den Vogel abgeschossen zu haben.

Vor der Berufungskammer des Landgerichts ging es zunächst um die Frage, wie hoch die Strafe für eine von ihm begangene und auch eingeräumte sexuelle Nötigung ausfällt. Als Verkäufer in einem Bonner Autohandel hatte er eine junge Frau kennengelernt, die dort ihr Auto verkaufen wollte.

Bei einem Treffen in Rheinbach hatte er versucht, sie gegen ihren Willen zu umarmen und zu küssen. Zudem war es zu Berührungen im Intimbereich gekommen, und er hatte das Opfer aufgefordert, ihn oral zu befriedigen. Erst als er gehört hatte, dass seine Eltern nach Hause gekommen waren, hatte er von ihr abgelassen.

Gemeinsam mit einer Vorstrafe wurde der Autoverkäufer letztlich zu einer Haftstrafe von insgesamt 19 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach der Verhandlung kam es dann vor dem Gerichtsgebäude zu einem Vorfall, der nun ein neues Ermittlungsverfahren zur Folge hat: Ein Schöffe aus dem gerade beendeten Verfahren staunte nicht schlecht, als der 27-Jährige - fröhlich winkend - am Steuer eines Autos an ihm vorbeifuhr.

Der Grund für die Fassungslosigkeit des Schöffen: Nur wenige Minuten zuvor war im Prozess darüber gesprochen worden, dass der Angeklagte zwar 2005 einen Führerschein gemacht, diesen aber kurz darauf verloren und nicht mehr wiederbekommen hatte. Da der Schöffe der Staatsanwältin von dem Vorfall berichtete, wird nun wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt.

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