Oberlandesgericht Nürnberg Hunde von getrenntem Paar zusammenlassen

Nürnberg · Haben Paare gemeinsam Tiere in ihrer Obhut, kann das nach einer Trennung zu Problemen führen. Ein Gericht hat nun etwa entschieden, dass ein Hunderudel zusammenbleiben soll.

 Leben mehrere Hunde in einem Haushalt, darf das Rudel nach einer Trennung nicht auseinandergerissen werden, das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg zugunsten der Tiere.

Leben mehrere Hunde in einem Haushalt, darf das Rudel nach einer Trennung nicht auseinandergerissen werden, das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg zugunsten der Tiere.

Foto: Christian Charisius

Das Rudel darf nicht auseinandergerissen werden: Nach der Trennung eines Ehepaars mit mehreren Hunden hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Tierschutz in den Vordergrund gestellt.

Die Tiere bleiben demnach bei dem Ex-Partner, bei dem sie monatelang lebten. Ein erneuter Umgebungswechsel und eine Trennung von einer neuen Bezugsperson - dem neuen Lebensgefährten - sei den Hunden "nicht zumutbar", teilte ein Gerichtssprecher mit.

Vor der Trennung hatte das Paar sechs Hunde. Kurz nach ihrem Auszug holte die Frau die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der Mann beantragte im Rahmen der Hausratsaufteilung, dass einige der Tiere zu ihm kommen. Dies lehnten zunächst das Amtsgericht und schließlich auch das Oberlandesgericht ab (Az. 10 UF 1429/16).

Der Senat zog für seine Entscheidung mehrere Punkte in Betracht: Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem anderen? Konnte einer der beiden die Tiere besser versorgen? Das OLG konnte jedoch nicht feststellen, dass einer der Ex-Partner ein größeres Interesse an den Tieren hatte. Aus Sicht der Richter hätten sich auch beide gleich gut um die Hunde kümmern können.

Die Richter entschieden daher im Sinn des Tierschutzes: "Maßgeblich für die Entscheidung war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinandergerissen würde", erklärte der Sprecher. Und: "Ein erneuter Umgebungswechsel und die Trennung von der seit einem Dreivierteljahr maßgeblichen Bezugsperson ist den Hunden nach Auffassung des Familiensenats nicht zumutbar."

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