Selbstständige Lebensführung Nach Unfall: Anspruch auf Haushaltshilfe auch im Alter

Koblenz · Sind Menschen nach einem Unfall auf Unterstützung im Haushalt angewiesen, können sie eine zusätzliche Rente erhalten. Das gilt auch für Senioren, die älter sind als 75 Jahre. Eine Altersgrenze für diesen Zuschuss gibt es nun nicht mehr.

 Senioren führen oft bis ins hohe Alter noch ein selbstständiges Leben. Brauchen sie nach einem Unfall dabei Hilfe, können sie eine Zusatzrente beanspruchen.

Senioren führen oft bis ins hohe Alter noch ein selbstständiges Leben. Brauchen sie nach einem Unfall dabei Hilfe, können sie eine Zusatzrente beanspruchen.

Foto: Patrick Pleul

Wer nach einem Autounfall Hilfe im Haushalt braucht, kann Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben - auch in Form einer Rente. Menschen, die älter als 75 Jahre sind, waren davon bisher oft ausgeschlossen.

Gerichte hatten Ansprüche aufgrund eines sogenannten Haushaltführungsschadens meist nur bis zu diesem Alter gewährt. Die Grenze gilt jedoch nicht mehr, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 996/15).

Demnach steigt nicht nur die Lebenserwartung der Menschen. Auch die Selbstständigkeit im Alter nimmt zu. Es sei deshalb davon auszugehen, dass auch 75-Jährige und Ältere sich noch selbst um ihren Haushalt kümmern. Nur wenn es Zweifel an der Selbstständigkeit gibt, könne der Anspruch auf die zusätzliche Rente für Haushaltsführungsschäden eventuell aus Altersgründen enden.

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