Lukrative Verträge Lukrative Verträge: Riester-Rente besser nicht kündigen

Berlin · Zinsen gibt es derzeit für Sparer kaum. Die Suche nach rentablen Altersvorsorgeprodukten ist daher oft mühsam. Wer noch einen alten Riester-Vertrag hat, kann sich hingegen oft freuen. Die Zinssätze sind aus heutiger Sicht fast traumhaft.

 Wer noch einen alten Riester-Vertrag hat, bekommt in der Regel ganz gut Zinsen.

Wer noch einen alten Riester-Vertrag hat, bekommt in der Regel ganz gut Zinsen.

Foto: Andrea Warnecke

Teuer, kompliziert, unrentabel - die staatlich geförderte Altersvorsorge wird oft kritisiert. Gute Riester-Verträge von schlechten zu unterscheiden, ist für Verbraucher oft nicht leicht, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" (Heft 9/2016). Trotz der Kritik sollten Sparer laufende Verträge aber nicht gleich kündigen. Denn das ist häufig ein Verlustgeschäft: Die Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden, und der Anbieter zieht zusätzlich seine Kosten ab. Die Folge: Kunden bekommen weniger zurück, als sie eingezahlt haben.

Vor allem bei älteren Rentenverträgen lohnt es sich nach Angaben der Tester häufig, die Verträge weiterlaufen zu lassen. Riester-Sparer der ersten Stunde bekommen laut "test" weiterhin 3,25 Prozent Zinsen auf ihre Beiträge - ein derzeit vergleichsweise hoher Zinssatz. Wer mit seinem Vertrag unzufrieden ist, sollte ihn besser ruhen lassen. In diesem Fall müsse der Anbieter garantieren, dass alle bisher eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen zu Beginn des Ruhestandes für die Verrentung zur Verfügung stehen.

Sinnvoll ist ein Riester-Vertrag für alle, die im Alter außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte haben werde. Für neue Verträge gibt es zwar derzeit keine guten Renditen. Im Gegensatz zu anderen Sparformen gibt es hier aber staatliche Förderung. Sparer müssen die Zulagen aber selbst regelmäßig beantragen. Am besten ist es, dem Anbieter eine Vollmacht auszustellen, damit er diese Aufgabe übernimmt. Die Steuervorteile gibt es nur, wenn die Anlage AV in der Steuererklärung ausgefüllt wird.

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