Geld, Vermögen & Finanzen Neue Regeln für Fondsanleger

Fonds sind bei Bundesbürgern eine beliebte Anlageform. Der deutschen Fondsbranche flossen in den ersten sechs Monaten netto 79,1 Milliarden Euro zu.

Fonds auf Rekordjagd: Nur 2015 sammelten die Fondsgesellschaften von Anfang Januar bis Ende Juni mehr Geld ein. FOTO: THINKSTOCK/PHOTOBUAY

Fonds auf Rekordjagd: Nur 2015 sammelten die Fondsgesellschaften von Anfang Januar bis Ende Juni mehr Geld ein. FOTO: THINKSTOCK/PHOTOBUAY

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Der deutschen Fondsbranche flossen in den ersten sechs Monaten netto 79,1 Milliarden Euro zu. Das ist das zweitbeste Neugeschäft in einem Halbjahr, teilt der BVI Bundesverband Investment und Asset Management in seiner aktuellen Fondsstatistik mit. Nur im Rekordjahr 2015 sammelten die Fondsgesellschaften von Anfang Januar bis Ende Juni mit 110,8 Milliarden Euro mehr ein.

Der Treiber im Neugeschäft sind weiterhin offene Spezialfonds mit Zuflüssen von 49,2 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Auf offene Publikumsfonds entfielen bis Ende Juni 36,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2015 steuerten sie im ersten Halbjahr 45 Milliarden Euro bei. Geschlossene Fonds sammelten netto zwei Milliarden Euro ein. Aus freien Mandaten zogen institutionelle Anleger 8,5 Milliarden Euro ab. Die Fondsgesellschaften verwalteten Ende Juni ein Vermögen von 2,9 Billionen Euro.

Bei den offenen Publikumsfonds führen Mischfonds erneut die Absatzliste mit Zuflüssen von 18,8 Milliarden Euro in den ersten sechs Monaten an. Das ist das beste Halbjahres-Neugeschäft seit 2015, als Mischfonds von Anfang Januar bis Ende Juni 24,9 Milliarden Euro einsammelten. Bei den Zuflüssen im laufenden Jahr dominieren Produkte, die etwa zu gleichen Teilen in Aktien und Anleihen investieren. Auf sie entfielen mit 9,8 Milliarden Euro 52 Prozent der neuen Gelder. An zweiter Stelle stehen Mischfonds, die zu mindestens zwei Dritteln in Aktien anlegen (29 Prozent) und an dritter Stelle Produkte, die ihren Schwerpunkt auf Anleihen setzen (19 Prozent).

Das verwaltete Vermögen der Mischfonds hat sich seit Anfang 2013 von 123 Milliarden Euro auf derzeit 251 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Der Anteil ausgewogener Produkte sank in diesem Zeitraum von 53 Prozent auf 47 Prozent. Aktienbetonte Produkte bauten ihren Anteil von 22 Prozent auf 27 Prozent aus. Auf anleihenbetonte Mischfonds entfallen fast unverändert 26 Prozent. Aktienfonds sind mit 368 Milliarden Euro weiterhin die volumen-größte Gruppe der Publikumsfonds. Nach den Mischfonds folgen Rentenfonds mit einem Vermögen von 203 Milliarden Euro, Immobilienfonds mit 88 Milliarden Euro und wertgesicherte Fonds mit 22 Milliarden Euro.

An den Erträgen will sich künftig auch der Fiskus laben. Das sieht eine Reform der Investmentbesteuerung vor, die ab 2018 greift. Antworten auf wichtige Fragen:

Was genau ändert sich bei derBesteuerung von Fonds?

Ab dem 1. Januar 2018 werden Erträge deutscher Fonds mit 15 Prozent besteuert, erläutert der BVI. Das ist neu, denn bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber Fonds. Unter die Steuerpflicht fallen künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls dieEinkünfte aus Deutschland stammen.

Was bedeutet das für Privatanleger?

Kleinanleger werden nach Angaben des BVI unterm Strich nicht stärker belastet. Der Grund: Sie erhalten einen Ausgleich dafür, dass nun der Fonds besteuert wird: Die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben künftig teilweise von der Abgeltungsteuer verschont.

Wie sieht der Ausgleich für Anleger in der Praxis aus?

Bei Publikumsfonds, die überwiegend in Aktien oder in Immobilien investieren, zahlen Anleger ab dem 1. Januar 2018 weniger Abgeltungsteuer. Wie viel weniger, ist abhängig von der Art des Fonds. Bei Aktienfonds sind nach Angaben des Finanzministeriums 30, bei Mischfonds 15 und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, gilt laut Finanzministerium ein Satz von 80 Prozent.

Was passiert mit dem Bestandsschutz für Altanleger?

Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, können bisher steuerfrei verkauft werden. Dieser Bestandsschutz fällt ab dem Stichtag weg. Der Gesetzgeber tut so, als habe der Anleger die alten Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben, erklärt der BVI das Vorgehen. Das bedeutet: Für die Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis Ende Dezember 2017 gilt der Bestandsschutz noch. Alle ab Januar 2018 entstehenden Gewinne sind dann steuerpflichtig.

Müssen dann sofort Steuern gezahlt werden?

Nein, in den meisten Fällen vermutlich nicht. Denn es gibt einen Freibetrag von 100 000 Euro, erklärt die Stiftung Warentest. So würden nur diejenigen besteuert, die ein Vermögen aufgebaut haben. Kleinanleger bleiben weitestgehend von der Neuregelung verschont.

Ist es ratsam, alte Fonds jetzt noch zu verkaufen?

Eher nicht, raten die Experten. Aktienfonds gehören zu einer gut gemischten Geldanlage dazu, erklärt die Stiftung Warentest. Selbst wenn die neuen Regeln für einzelne Anleger Verschlechterungen bringen, sei das kein Grund, auf Fonds zu verzichten. Ein weiterer Grund: Alt-Anleger verschenken in diesem Fall den Freibetrag von 100 000 Euro, erklärt der BVI. Denn alle Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis zum 31. Dezember 2017 sind für Anleger noch steuerfrei.

Allerdings könnten die Neuregelungen eine Möglichkeit sein, sich von wenig erfolgreichen oder teuren Fonds zu trennen. Ein kritischer Blick auf die Altbestände kann sich jetzt lohnen. ⋌rps/dpa

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