Neue Grenzwerte für Kaminöfen Ende des Jahres droht manch altem Ofen das Aus

Anfang September hat der Herbst und damit die Heizperiode wieder begonnen. Gerade während der herbstlichen Übergangsphase zur ganz kalten Jahreszeit, steigt die Vorfreue bei Besitzern von Kaminöfen.

 Öfen sorgen für ein knisterndes Wohlgefühl im Winter.

Öfen sorgen für ein knisterndes Wohlgefühl im Winter.

Foto: Axel Vogel

Bevor es jetzt aber mit dem Heizen losgeht, rät Petra Grebing, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW bei der Kreisverwaltung in Siegburg, vor allem den Besitzern älterer Modelle zur Aufmerksamkeit. Denn nach den Zahlen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks mit Sitz in Sankt Augustin läuft zum 31. Dezember 2017 eine Schonfrist für rund 850 000 Kaminöfen und Heizkamine aus.

Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, erklärt, was es damit auf sich hat: „Moderne Geräte verursachen um bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als alte Öfen“. Bereits 2010 habe daher die Bundesemissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vorgesehen.

Was die gesetzlichen Bestimmungen konkret vorsehen? Stephan Langer: „Öfen mit einem Baujahr bis 1974 mussten bereits bis Ende 2014 nachgerüstet oder stillgelegt werden.“ Die nächste Austauschfrist ende mit dem Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss spätestens bis zu diesem Termin aktiv werden.

Und laut Langer gibt es weitere Fristen zu beachten. Ende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden, und die nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Allerdings gibt es Ausnahmen. „Modelle, die vor 1950 gebaut wurden, sowie offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen“, betont Stephan Langer. Ebenfalls seien von der Stilllegungs-, beziehungsweise Nachrüstungspflicht alle Öfen für feste Brennstoffe ausgenommen, „wenn sie die einzige Heizquelle im Haus sind“.

Welche Kamine sind betroffen? Konkret geht es um Geräte, auf deren Typenschild ein Baujahr vor 1985 vermerkt ist. „Diese Kaminöfen und Heizkamine müssen bis Ende des Jahres stillgelegt oder nachgerüstet werden“, erklärt Energieberaterin Grebing. „Auch in der Region Bonn/Rhein-Sieg gibt es mit Sicherheit einige solcher alten Schätzchen“, führt sie aus. Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssen Ofenbesitzer direkt aktiv werden. Der Bezirksschornsteinfeger sollte dann den Schadstoffausstoß messen. Außerdem bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an.

Was Nutzen und Effizienz einer Nachrüstung alter Geräte angeht, ist Energieberaterin Petra Grebing skeptisch. Sie weist zunächst darauf hin: „Hält ein Gerät mit nachträglich eingebautem Filter die Werte ein, darf es weiterlaufen.“ Trotzdem rät sie von einer solchen Investition in die alte Technik ab: „Ein Filtereinbau mag günstiger sein als ein neuer Ofen. Langfristig lohnt er sich aber nicht.“ ⋌voa

Bei allen Fragen rund um Öfen, Heizungen und energetische Optimierung von Wohngebäuden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW mit ihren Beratungsstellen in Bonn, Troisdorf, Siegburg und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Tel.: 02241/1 49 53 30 oder 0211/33 99 65 55 (Hotline)
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung

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