Rechte und Pflichten im Straßenverkehr Das müssen Sie bei mobilen Verkehrsschildern beachten

Bonn · Straßenschilder sollen den Weg weisen. Doch sie können auch tückisch werden. Denn wenn ein mobiles Verkehrsschild aufgestellt wird, verändern sich plötzlich Vorschriften. Wir erklären, welche Rechte und Pflichten Autofahrer dann haben.

Eigentlich ist Parken auf markierten Parkstreifen und -flächen in den meisten Straßen unbegrenzt erlaubt. Außer es gelten besondere Regelungen wie zum Beispiel Anwohnerparken, Parken nur mit Parkscheibe oder Parkschein. Es sollte somit eigentlich kein Problem sein, sein Auto auf einem solchen Parkplatz abzustellen und in den Urlaub zu fliegen – bis ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wird. Dann können sich die bisher geltenden Halte- und Parkregelungen ändern. Das kann teuer werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1996 entschieden, dass die Vorlaufzeit bei der Veränderung von mobilen Halte- und Parkverbotsschildern bei 72 Stunden liegt. In dem Urteil hat das Gericht festgelegt, dass Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, mindestens alle drei Tage ihr Fahrzeug sowie die bestehenden Verkehrsregelungen zu überprüfen.

Im Wortlaut des Urteils ist formuliert, dass jeder Verkehrsteilnehmer mit Situationen rechnen muss, „die kurzfristig eine Änderung bestehender Verkehrsregelungen verlangen” kann und „deshalb nicht darauf vertrauen kann, dass ein zunächst erlaubtes Parken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Straßenraumes auch noch vier Tage später erlaubt ist”.

In Ausnahmen Abschleppen bereits nach 48 Stunden

In einigen Fällen kann ein Auto bereits nach 48 Stunden abgeschleppt werden, wenn ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt worden ist. Deshalb werden alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht, dass jegliche Abschleppkosten in solchen Fällen vom Fahrzeughalter selbst zu tragen sind.

Als Begründung für die Frist von 48 Stunden nennt das Gericht die heutigen großstädtischen Bedingungen, die unter anderem in rechtlicher Hinsicht an den Straßenraum gestellt würden.

Halteverbotsschilder für den Umzug

Wer einen Umzug in oder aus einer Wohnung in einer engen Straße plant oder diese von Parkplatzmangel betroffen ist, kann mobile Halteverbotsschilder aufstellen lassen. Dabei ist eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt notwendig. Die Behörde empfiehlt, den Antrag mindestens vierzehn Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin zu stellen.

Aufgestellt werden müssen die Schilder spätestens zwei bis vier Tage vorher, um Autofahrern die Möglichkeit zu gewähren, ihre in dem Bereich geparkten Fahrzeuge umzustellen.

Deshalb sind selbstgebastelte Absperrungen verboten

Schnell mit einem schwarzen Stift „Umzug” auf ein Papier kritzeln, ein Absperrband um die Mülltonne wickeln und den Parkstreifen vor der Haustür eigens absperren. So geht das nicht und es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf dieses „Halteverbot”.

Die Straßenverkehrsbehörde stuft eine solche Handlung als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr” ein und geht mit Bußgeldern dagegen vor.

Mit Material von dpa

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