Vorsicht bei der Kreisel-Einfahrt

Saarbrücken · Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Denn wenn es dabei zu einem Unfall kommt, hat der Vorfahrtberechtigte im Kreisel die besseren Karten.

 Wer sich bereits im Kreisel befindet hat Vorfahrt. Kommt es zu einem Unfall, hat der nachfolgende Fahrer im Zweifelfall das Nachsehen. Foto: Patrick Seeger

Wer sich bereits im Kreisel befindet hat Vorfahrt. Kommt es zu einem Unfall, hat der nachfolgende Fahrer im Zweifelfall das Nachsehen. Foto: Patrick Seeger

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Autofahrer, die sich zuerst im Kreisel befinden, sind bei einem Unfallstreit im Vorteil - vor allem wenn sich der Hergang nicht vollständig aufklären lässt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin (Az.: 13 S 196/113).

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer, der beim Einfahren in einen Kreisel mit dem Wagen eines anderen kollidiert war, dessen Schadenersatzforderung in Höhe von 2500 Euro nicht nachkommen. Seine Begründung: Er habe sich mit seinem Auto schon vollständig im Kreisel befunden als es krachte, und der andere sei zu schnell gefahren. Das Gericht sah die Schuld bei ihm: Könne ein Unfallhergang nicht exakt aufgeklärt werden, gehe das zulasten des Wartepflichtigen. Obendrein könne ein Kreisel wegen seiner Krümmung nur mit mäßigem Tempo durchfahren werden.

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